Ärzteschaft

Ärztlicher Beirat macht Vorschläge für Nachverhandlungen bei Finanzierung der Telematik­infrastruktur

  • Mittwoch, 4. April 2018

Düsseldorf/Münster – Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in Arztpraxen muss an die reale Marktsituation angepasst werden. Das hat der Ärztliche Beirat Telematik Nordrhein-Westfalen (NRW) angemahnt. Der Beirat stützt damit das Vorhaben der KBV, die Finanzierung nachzuverhandeln.

Aufgrund von Lieferengpässen ist dem Beirat zufolge bereits heute vorauszusehen, dass das Ziel, alle Praxen bis zum 31. Dezember 2018 an die Telematikinfrastruktur anzubinden, nicht eingehalten werden kann. Der ärztliche Beirat setzt sich daher parallel für eine Verschiebung der Erstattungspauschalen der Finanzierungsvereinbarung um mindestens ein Quartal – vom zweiten Quartal 2018 hin zum dritten Quartal 2018 – ein, beziehungsweise plädiert dafür, dass die Erstattung bereits bei der Bestellung der Komponenten erfolgt. Alternativ könne das Quartal der Bestellung als Erstattungsgrundlage genommen werden, wenn die Installation in einem der Folgequartale erfolge, schlägt der Beirat vor.

Es könne nicht sein, dass aufgrund von Lieferengpässen seitens der Industrie, Verzögerungen bei der Installation der Geräte, oder aus anderen, von den Praxen nicht selbst zu verantwortenden Gründen, Ärzte um die ihnen zustehenden Erstattungspauschalen gebracht würden, erklärten die Vorsitzenden des Ärztlichen Beirats, Christiane Groß und Hans-Jürgen Bickmann.

Sie betonten, Liefer- und Installationsengpässe führten dazu, dass die Inbetriebnahme nicht immer im Quartal der Bestellung erfolgen könne. Da die in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Erstattungsbeiträge nach unten gestaffelt seien, könne es nach der bisherigen Regelung dazu kommen, dass eine Praxis zum hohen Preis Konnektor und Kartenterminals bestelle und im Installationsquartal dann nur die geringere Erstattung seitens der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erhalte.

Nach dem E-Health-Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zu tragen. Unter Moderation des Schiedsamtes war im Mai vorigen Jahres eine Finanzierungsvereinbarung zustande gekommen. Es wurde damals verabredet, die Vereinbarung anzupassen, sollten sich die Preise für die technischen Komponenten nicht so entwickeln wie angenommen.

may/EB

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