Ärzteschaft

Ärztlicher Bereitschaftsdienst versorgt 1,5 Millionen Menschen in Bayern

  • Dienstag, 10. Dezember 2019
/dpa
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München – Im laufenden Jahr werden im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern vo­raus­sichtlich erstmals mehr als 1,5 Millionen Menschen ambulant behandelt. Diese Zahl nannte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) heute bei ihrer Jahrespresse­kon­ferenz.

Die neue Systematik des Bereitschaftsdienstes mit rund 110 zentral gelegenen Bereit­schaftspraxen und einem separaten Fahrdienst habe darüber hinaus unter anderem dazu geführt, dass die ambulanten Fallzahlen der Kliniken während der Öffnungszeiten der Bereitschafts­praxen der KVB rückläufig seien.

KVB-Vorstand Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp sehen das als ein Indiz dafür, dass die Patienten das Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes immer besser annehmen und die Notaufnahmen der Kliniken wie gewünscht entlastet werden. Zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geht die KVB von einem er­höhten An­rufaufkommen unter der für Patienten kostenfreien Rufnummer für den Bereitschafts­dienst – 116117 – aus.

Sorgen bereiten Krombholz, Schmelz und Ritter-Rupp eine aus dem Ruder laufende Digi­talisierung und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen. Insbesondere das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) habe das Zeug, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig zu beschädigen, hieß es.

Der KVB-Vorstand bezeich­neten es als „Zumutung“, dass der Gesetzgeber das Haftungsri­si­ko für die Sicherheit der Patientendaten alleine den Ärzten und Psychotherapeuten auf­bürde. Sie rufen nach kla­ren Vorgaben und einer Zertifizierung der Dienstleister, um eine ein­wandfreie Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur zu gewährleisten.

Ebenfalls problematisch für das Arzt-Patienten-Verhältnis ist es aus Sicht des Vorstands, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig Gesundheitsapps ohne anfängliche Wirk­sam­keitsüberprüfung anbieten können und dass der Nachweis eines positiven Versor­gungs­effekts erst nach einem Jahr erbracht werden muss.

Kritisch sieht der Vorstand die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Kapitalkräf­tige Finanzinvestoren, die lukrative Felder in der Gesundheitsversorgung entdeckten und zur Gewinnmaximierung nutzten, würden immer stärker in den Bereich der niederge­lasse­­nen Ärzte und Psychotherapeuten eindringen, hieß es. Dem müsse der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben: Kompetenz müsse Vorrang vor Kommerz haben.

EB

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