Ärztlicher Bereitschaftsdienst versorgt 1,5 Millionen Menschen in Bayern

München – Im laufenden Jahr werden im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern voraussichtlich erstmals mehr als 1,5 Millionen Menschen ambulant behandelt. Diese Zahl nannte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) heute bei ihrer Jahrespressekonferenz.
Die neue Systematik des Bereitschaftsdienstes mit rund 110 zentral gelegenen Bereitschaftspraxen und einem separaten Fahrdienst habe darüber hinaus unter anderem dazu geführt, dass die ambulanten Fallzahlen der Kliniken während der Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen der KVB rückläufig seien.
KVB-Vorstand Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp sehen das als ein Indiz dafür, dass die Patienten das Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes immer besser annehmen und die Notaufnahmen der Kliniken wie gewünscht entlastet werden. Zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geht die KVB von einem erhöhten Anrufaufkommen unter der für Patienten kostenfreien Rufnummer für den Bereitschaftsdienst – 116117 – aus.
Sorgen bereiten Krombholz, Schmelz und Ritter-Rupp eine aus dem Ruder laufende Digitalisierung und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen. Insbesondere das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) habe das Zeug, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig zu beschädigen, hieß es.
Der KVB-Vorstand bezeichneten es als „Zumutung“, dass der Gesetzgeber das Haftungsrisiko für die Sicherheit der Patientendaten alleine den Ärzten und Psychotherapeuten aufbürde. Sie rufen nach klaren Vorgaben und einer Zertifizierung der Dienstleister, um eine einwandfreie Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur zu gewährleisten.
Ebenfalls problematisch für das Arzt-Patienten-Verhältnis ist es aus Sicht des Vorstands, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig Gesundheitsapps ohne anfängliche Wirksamkeitsüberprüfung anbieten können und dass der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts erst nach einem Jahr erbracht werden muss.
Kritisch sieht der Vorstand die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Kapitalkräftige Finanzinvestoren, die lukrative Felder in der Gesundheitsversorgung entdeckten und zur Gewinnmaximierung nutzten, würden immer stärker in den Bereich der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eindringen, hieß es. Dem müsse der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben: Kompetenz müsse Vorrang vor Kommerz haben.
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