Akademisierung der Gesundheitsberufe stockt weiter
Düsseldorf/Berlin – Die Verzögerungen bei der Akademisierung von Gesundheitsberufen hat die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisiert. „Die Modellstudiengänge sind inzwischen erfolgreich erprobt. Die Studiengänge sind beliebt und tragen dazu bei, dass in wichtigen Gesundheitsberufen gut qualifizierter Nachwuchs ausgebildet wird“, erklärte Steffens anlässlich eines Fachgesprächs mit Vertreten von Modellhochschulen in Düsseldorf. Leider hätten die positiven Ergebnisse der Begleitforschung aber nicht dazu geführt, dass der Bund die akademischen Ausbildungsgänge in einen Regelbetrieb überführt habe.
Der Bund hatte in den vergangenen Jahren in den Berufsgesetzen der Alten- und Krankenpflege, der Geburtshilfe, der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie Modellklauseln aufgenommen. Ziel war, die Akademisierung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu erproben.
Seit 2010 bieten die Modellhochschulen an insgesamt sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen 422 Studienplätze für ein Bachelorstudium in den Gesundheitsfachberufen an. Diese wurden bereits im Jahr 2014 erfolgreich evaluiert. Dennoch hat der Bundesgesetzgeber die von vielen Experten erwartete sogenannte Entfristung der Modellklauseln gesetzgeberisch nicht umgesetzt. Durch das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat er Ende 2016 die Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und der Hebammenkunde vielmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
„Damit vergrößert der Bund den seit Jahren bestehenden fachlichen und rechtlichen Reformstau bei den Pflege- und Gesundheitsfachberufen“, so Steffens. Sie betonte, die Hochschulen brauchten die Überführung in den Regelstudienstatus, um Planungssicherheit und klare rechtliche Strukturen zu erhalten. „Der Bund aber drückt sich vor wichtigen Reformen der Gesundheitsberufe und schiebt die Novelle der Berufsgesetze auf die lange Bank. Dadurch werden im Jahr 2021 beispielsweise das Logopädengesetz 41 Jahre und das Ergotherapeutengesetz bereits über 45 Jahre alt sein“, kritisierte Steffens.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: