AkdÄ informiert über orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern

Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat eine neue Auflage des Leitfadens „Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern“ vorgestellt.
In den Vorgängerausgaben hatte die AkdÄ zur oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern empfohlen, Vitamin-K-Antagonisten (VKA) bevorzugt vor den direkten oralen Antikoagulanzien1 (DOAK) einzusetzen. Zu den wesentlichen Gründen gehörten fehlende Antidota gegen die DOAK und fehlende Daten zur Langzeitsicherheit bei vergleichbarer Wirksamkeit.
Das hat sich nun geändert: „Die AkdÄ ist der Auffassung, dass zur Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern neben dem Einsatz eines VKA inzwischen auch die Anwendung eines DOAK und insbesondere von Apixaban vertretbar ist“, heißt es im Vorwort des neuen Leitfadens.
Der Grund dafür ist, dass die DOAK seit mehreren Jahren auf dem Markt sind. Zwar würden Sicherheitsaspekte weiterhin diskutiert, „das Auftreten einer bisher nicht bekannten Nebenwirkung scheint mittlerweile aber unwahrscheinlich“, so die AkdÄ-Autoren.
Außerdem seien gegen Dabigatran, Apixaban und Rivaroxaban Antidota zugelassen, auch wenn ihre klinische Wirksamkeit bisher noch nicht sicher beurteilt werden könne, beispielsweise weil in den Zulassungsstudien eine Vergleichsgruppe fehlte.
Der Leitfaden informiert über die in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe zur oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern: die VKA, den direkten Thrombinhemmer Dabigatran und die Faktor-Xa-Hemmer Apixaban, Edoxaban und Rivaroxaban.
Besprochen werden auch die beiden verfügbaren Antidota: Idarucizumab gegen Dabigatran und das neue Antidot Andexanet alfa gegen Apixaban und Rivaroxaban.
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