Ärzteschaft

Aktualisierte Leitlinie zu Basalzellkarzinomen der Haut vorgelegt

  • Mittwoch, 24. Juli 2024
/JosLuis, stock.adobe.com
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Berlin – Die medizinische Versorgung von Basalzellkarzinomen der Haut soll mit einer von zahlreichen Fach­gesellschaften gemeinsam umfassend aktualisierten S2k-Leitlinie verbessert werden.

Aufgrund des Vorliegens neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Zulassung neuer therapeutischer Substanzen sei eine Aktualisierung der Leitlinie dringend erforderlich gewesen, betonte das Team von Fach­leuten. Insbesondere solle der Anteil nicht sachgerecht exzidierter oder anderweitig nicht sachgerecht behan­delter Basalzellkarzinome, und damit die Lokalrezidivrate, gesenkt werden.

Unter anderem enthält die Leitlinie Angaben zu Genodermatosen mit vermehrter Inzidenz von Basalzellkar­zinomen. Wie beispielsweise dem Basalzellkarzinomsyndrom - eine autosomal-dominant vererbte Multisys­tem­erkrankung, die durch multiple und bereits in jüngeren Jahren auftretende Basalzellkarzinome sowie wei­tere Fehlbildungen im Skelettsystem, zentralen Nervensystem, Urogenitalsystem und Herzen charakteri­siert ist.

Die Empfehlung: Bei Auftreten von multiplen Basalzellkarzinomen vor dem 20. Lebensjahr sollte eine Abklä­rung zum Ausschluss eines Syndroms erfolgen.

In weiteren Abschnitten werden zudem die zur Verfügung stehenden diagnostischen Verfahren und histolo­gischen Untersuchungen näher beleuchtet. Auch wird eine Risikostratifizierung zur Einschätzung der Rezidi­vierungstendenz aufgezeigt, die bei der Auswahl der Therapieoptionen helfen sein soll.

Zur Therapie heißt es, die operative Entfernung mit histologischer Kontrolle der vollständigen Resektion im Gesunden stelle die effektivste Therapie des Basalzellkarzinomes dar und solle Patienten als die Therapie der ersten Wahl angeboten werden.

Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei lokal-fortgeschrittenen Basalzellkarzinomen, bei denen aufgrund von Ausdehnung, Lage, Alter oder Komorbidität des Patienten eine lokale in sano-Resektion nicht erreicht werden kann, soll nach interdisziplinärer Abstimmung die Indikation zur Strahlentherapie geprüft werden. Zu topischen Therapien sowie Laser- und Kryochirurgieverfahren und zur Nachsorge werden ebenfalls Empfeh­lungen unterbreitet.

Federführende Fachgesellschaften waren die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Deutsche Dermato­logische Gesellschaft (DDG). Beteiligt waren zudem die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), die Deutsche Gesell­schaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC), die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) sowie die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG).

aha

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