Ärzteschaft

Ambulante Leistungserbringer für stärkere Einbindung bei Reformen

  • Montag, 5. September 2022
/Racle Fotodesign, stock.adobe.com
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Berlin – Bei den anstehenden Reformprozessen zur Stärkung der Ambulantisierung dürften die ambulant operierenden Facharztpraxen sowie ambulante OP-Zentren und Praxiskliniken nicht außen vor gelassen werden. Dies betonten Vertreter entsprechender Verbände im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Mit dem jüngst vorgelegten IGES-Gutachten wurde das erhebliche Potenzial einer verstärkten ambulanten Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem deutlich aufgezeigt. Die Beratungen zwischen Kasen­ärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Anpassung des Katalogs für ambu­lan­tes Operieren, kurz AOP-Katalog, sind angelaufen. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll eine möglichst umfassen­de Ambulantisierung erreicht werden.

Oberstes Ziel müsse es sein, so betont der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), mit der grundsätz­li­chen Ambulantisierungsoffensive der Medizin Operationen sowie invasive und diagnostische Prozeduren aus dem kostenintensiven klinischen Bereich in Ressourcen schonendere ambulante Strukturen zu verlagern – und zwar ohne Qualitätsverlust und ohne Zusatzrisiken.

Dies könne aber nur gelingen, wenn fachärztliche sowie medizinisch-technische Leistungen „sorgfältig in ihren vielen einzelnen Faktoren aufgeteilt und betriebswirtschaftlich korrekt errechnet“ werden. Darunter falle auch eine „überfällige Berechnung der dafür nötigen Investitionskosten“. Beides liege bisher nicht offi­ziell vor. Die „von Anfang an politisch gewollte und seither unverändert gebliebene Einsparfinanzierung“ des ambulanten Operierens müsse überwunden werden.

Rüdiger Söders, Präsident der Deutschen Praxisklinikgesellschaft (PKG), zentrale Forderung: „Gleiches Geld für gleiche Leistungen – will man das Potenzial zur Erbringung stationsersetzender Leistungen wirklich heben.“

Schutzschirme für die Krankenhäuser dürfe es bei der Umsetzung von Hybrid-DRGs nicht geben, sagte er. Bei allen As­pekten des Ausbaus der ambulanten beziehungsweise kurzstationären Leistungserbringung müssten zudem sämtliche relevante Akteure einbezogen werden, forderte Söder.

„In unseren Einrichtungen werden jährlich um die 500.000 Operationen in schlanken und effizienten Struk­tu­ren durchgeführt, wir können nachweislich eine sehr gute Versorgungsqualität bieten und erzielen hohe Wer­te bei der Patientenzufriedenheit“, so der PKG-Präsident. Damit biete man im Grunde eine perfekte Blaupause für bedarfsgerechte und zugleich beitragsschonende Versorgung – werde aber bei Reformüberlegungen kaum berücksichtigt.

Alle Beteiligten müssten sich „an einen runden Tisch und nicht auf die endlos lange Wartebank setzen“ und die Empfehlungen im IGES-Gutachten im Konsens in den Versorgungsalltag implementieren, hieß es vom BAO. Derzeit hinke Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich beim ambulanten Operieren „seit drei Jahrzehnten abgeschlagen und hoffnungslos hinterher“.

Ein Wandel sieht der BAO erst als realistisch an, wenn die bestehenden Fragen nach einer „nachhaltigen und seriösen Finanzierung und Honorierung“ geklärt sind.

aha

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