Ambulantes Operieren: KBV und Krankenkassen beschließen Eckpunkte und Zeitplan

Berlin – Die Möglichkeiten des ambulanten Operierens sollen ausgeweitet werden. Ein Beschluss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband sieht dafür in einer ersten Stufe ab dem 1. Januar 2023 ein zusätzliches Finanzvolumen von rund 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe vor.
Es handelt sich dabei um ein durchschnittliches Plus von 30 Prozent für die ausgewählten Leistungen. Durch die finanzielle Förderung soll erreicht werden, dass diese Eingriffe häufiger ambulant erbracht werden als bisher. Die konkreten Festlegungen werden zeitnah erfolgen, so KBV und GKV-Spitzenverband.
In einer folgenden Stufe planen KBV und GKV-Spitzenverband, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern.
„Insbesondere besteht Bedarf, die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Es sei im Übrigen ein gutes Zeichen, dass sich Krankenkassen und Ärzteschaft einig darin seien, die Möglichkeiten des ambulanten Operierens entscheidend auszuweiten.
Die nun beschlossenen Anpassungen gehen zurück auf die Weiterentwicklung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), die KBV und GKV-Spitzenverband 2012 vereinbart hatten. Grundsätzlich gilt auch bei der Weiterentwicklung der ambulanten Operationen, dass diese punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen muss. Ausnahmen von dieser Ausgaben- und Punktsummenneutralität haben KBV und Krankenkassen in den Eckpunkten festgehalten – dies betrifft zum Beispiel Hygienekosten und Änderungen der Kalkulationsannahmen.
Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Anpassung des Katalogs für ambulantes Operieren, kurz AOP-Katalog. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden.
In einem ersten Schritt hatte im März das IGES Institut ein Gutachten vorgelegt: Darin wird für 2.476 medizinische Leistungen grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial gesehen und damit die Möglichkeit, den AOP-Katalog auszubauen. Nach Vorlage des Gutachtens geht es nun darum, den Katalog nach und nach zu erweitern und eine einheitliche Vergütung festzulegen.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßte grundsätzlich die Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Allerdings bestehe vor der Erweiterung des OP-Kataloges noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung, so der Verband. Zudem stehe noch eine Stellungnahme der DKG aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich ist.
„Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren“, erklärte der Vizepräsident des BDC, Jörg-Andreas Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.
Wichtig sei es, die sogenannten Kontextfaktoren rechtsverbindlich festzulegen, die vor allem auf die individuelle Situation der Patienten ausgerichtet seien. „Wegen Begleiterkrankungen, fehlender Compliance oder mangelndem sozialen Umfeld ist nicht jeder für einen gefahrlosen Eingriff ohne eine kurzfristige stationäre Überwachung geeignet, selbst wenn es sich nur um einen kleineren Eingriff handelt“, so Rüggeberg.
Zudem müsse aus Sicht des BDC die gewünschte Leistungserbringung durch Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung auf den Prüfstand. „Bei den ambulanten Eingriffen handelt es sich häufig um typische Weiterbildungsoperationen, die zwar unter Aufsicht eines Facharztes, aber letztlich vom Weiterbildungsassistenten erbracht werden,“ erläuterte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.
Wenn dies durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich nicht mehr möglich sein sollte, bestehe eine ernste Gefahr, die Weiterbildung in der Chirurgie in der dafür vorgesehenen Zeit nicht mehr absolvieren zu können, warnte Meyer. Daher bedürfe es vor Erweiterung des OP-Kataloges einer zwingenden und verbindlichen Klärung dieser beiden Punkte.
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