Ärzteschaft

Ambulante und belegärztliche Operationen: EBM-Neuerungen zum Jahreswechsel

  • Freitag, 23. September 2022
/Parilov, stock.adobe.com
/Parilov, stock.adobe.com

Berlin – Im Zuge der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) werden die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens zum Jahreswechsel angepasst. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf den entsprechenden Ankündigungsbeschluss des Bewertungsaus­schuss mitgeteilt. Demnach wird sich insbesondere die Bewertung einzelner Operationsleistungen ändern.

Das ambulante und belegärztliche Operieren gehört zu den letzten Bereichen, für die die Weiterentwicklung des EBM noch andauert. Im Juni hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss Eck­punkte zu den geplanten Anpassungen und für einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe beschlossen.

Die aktuelle Überarbeitung betrifft die EBM-Abschnitte zum ambulanten und belegärztlichen Operieren (31.2 und 36.2) sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche. Zudem muss der Bewertungsausschuss noch festlegen, welche Eingriffe ab Januar finanziell gefördert werden sollen.

Die Vergütung pro Leistung soll dadurch um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Mit einer Entscheidung zu den konkreten Details wird Mitte Dezember gerechnet. In einer zweiten Stufe planen KBV und GKV-Spitzen­ver­band, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern.

Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus, kurz AOP-Katalog. Ziel ist auch eine einheitliche Vergütung von Krankenhäusern und Vertragsärzten.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung