Ambulante Notfallversorgung in Berlin umorganisiert

Berlin – Am vergangenen Wochenende hat die elfte KV-Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ihren Betrieb aufgenommen. Die Notdienstpraxis für Erwachsene am Vivantes Klinikum Neukölln macht damit das Netz der KV-Notdienstpraxen komplett.
Nunmehr stehen der Berliner Bevölkerung sechs KV-Notdienstpraxen für Erwachsene in den Bezirken Charlottenburg, Friedrichshain, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln sowie fünf KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche in den Bezirken Lichtenberg, Charlottenburg, Neukölln, Tempelhof und Wedding zur Verfügung.
Damit hat die KV Berlin ihr Ende 2017 gestecktes Ziel erreicht und die ambulante Notfallversorgung in der Hauptstadt innerhalb von drei Jahren umfassend reorganisiert.
„Die KV Berlin hat es trotz der Coronapandemie und der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben geschafft, dieses so wichtige Projekt im geplanten Zeitrahmen abzuschließen“, bilanzierte Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.
Einen aus Sicht der KV Berlin besonders wichtigen Baustein der KV-Notfallreform stellt das medizinische Ersteinschätzungsverfahren SmED dar, welches seit dem 1. Januar 2020 bei allen Anrufern mit akuten medizinischen Beschwerden angewendet wird. Die Software soll die Mitarbeitenden der Leitstelle dabei unterstützen, die Beschwerden richtig einzuschätzen.
„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und bieten ein gut funktionierendes, sektorenübergreifendes System an“, so Ruppert mit Blick auf die geplante bundesweite Notfallreform des Gesetzgebers.
„Auch wenn die Patientenversorgung verbessert wurde, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der Notfallversorgung um ein defizitäres Geschäft handelt“, so KV-Vorstandsmitglied Günter Scherer.
Bei den KV-Notdienstpraxen rechne die KV Berlin im kommenden Jahr mit einem Fehlbetrag von rund 1,6 Millionen Euro und bei Leitstelle und fahrendem Dienst mit einem Fehlbetrag von rund einer Million Euro.
„Diese Beträge müssen am Ende von allen Berliner Ärzten finanziert werden. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist der Gesetzgeber an der Reihe. Anstatt über die Zerschlagung von funktionierenden Strukturen zu diskutieren, ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine kostendeckende Vergütung für die ambulante und stationäre Notfallversorgung zu gewährleisten“, so Scherer abschließend.
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