Politik

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um Hauttumore erweitert

  • Freitag, 28. Dezember 2018

/Markus Bormann, stock.adobe.com
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Berlin – Hauttumore können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) versorgt werden. Das hat kürzlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Neuregelung gilt für Patienten mit bösartigen Melanomen der Haut – unter bestimmten Voraussetzungen auch Basaliomen – und auch Patienten mit primär kutanen Lymphomen.

Das ASV-Kernteam muss aus Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapie bestehen. Bei Bedarf können Ärzte aus weiteren Fachrichtungen hinzugezogen werden, darunter Anäs­thesisten, Kardiologen, Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Nuklear­mediziner oder Viszeralchirurgen. In einer koordinierten Zusammenarbeit sind im Bedarfsfall unter anderem auch ambulante Pflegedienste, Physiotherapeuten, Einrichtungen der Palliativversorgung und Sozialdienste einzubeziehen.

Das ASV-Team muss zudem bestimmte Mindestmengen nachweisen sowie unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung und intensivmedizinische Behandlung ermöglichen.

„Mit dem Beschluss der ASV-Regelungen haben wir die Grundlage für ein neues Behandlungsangebot für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren, die eine multimodale Therapie benötigen, geschaffen“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. Eine solche multimodale Therapie sei beispielsweise eine Operation mit ergänzender systemischer medika­mentöser Tumortherapie.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

may/EB

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