Politik

Hämophilie künftig im Rahmen der ambulanten spezialfach­ärztlichen Versorgung behandelbar

  • Montag, 25. März 2019
/fotoliaxrender, stock.adobe.com
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Berlin – Ärzte können Hämophiliepatienten künftig im Rahmen der ambulanten spezial­fachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln. Die spezifischen Anforderungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt festgelegt.

„Wir freuen uns, dass mit der Hämophilie eine weitere Erkrankung in die ambulante spe­zialfachärztliche Versorgung aufgenommen wurde und hoffen, dass betroffene Patienten bald von dem Zusammenschluss der im ASV-Team vorgesehenen Spezialisten profitieren können“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.

Die Hämophilie ist eine angeborene Störung des Blut-Gerinnungssystems. Die resultie­renden Blutungen treten nicht nur im Bereich der Haut auf, sondern beispielsweise auch in Gelenken und Muskeln. In Deutschland leben rund 10.000 Hämophilie-Patienten. Mittlerweile sind viele Mutationsvarianten von Gerinnungsfaktor-Genen bekannt, welche die Störung verursachen können.

Die ASV ist ein Angebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Erkran­kungen. Spezialisierte Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und koordinieren Diagnostik und Behandlung. Die ASV kann von Krankenhäu­sern sowie von niedergelassenen Fachärzten angeboten werden.

Nach der G-BA-Festlegung müssen im ASV-Kernteam zur Behandlung von Hämophilie-Patienten Internisten und Transfusionsmediziner mit der Zusatz-Weiterbildung Hämosta­seologie sowie Orthopäden vertreten sein. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt wer­den, ist zusätzlich ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie zu benennen. Zudem muss das Kernteam mindestens 30 Patienten mit schwerer Hämophilie pro Jahr behandeln.

Die Beschlüsse zur Änderung der ASV-RL werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben eine ASV-Servicestelle eingerichtet, an die sich Ärzte wenden können, die eine ASV anbieten wollen.

hil

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