Ärzteschaft

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung jetzt auch für Patienten mit Lymphomen und nach Stammzelltransplantation möglich

  • Freitag, 4. Juli 2025
/Vadim, stock.adobe.com
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Berlin – Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ab sofort für weitere Patientengruppen möglich – nämlich für solche mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung sowie für Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation. 

Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember die Details zu den beiden Krankheitsbildern in zwei neuen Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt hatte.

Bei der neuen ASV-Gruppe der Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung gilt: Auch regelmäßige Transfusionen von Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentraten können laut der KBV zur Aufnahme in die ASV führen.

Eine Behandlung ist zudem möglich, wenn Patienten nach der Behandlung eines Tumors des lymphatischen oder blutbildenden Gewebes an einer Langzeitkomplikation oder Spättoxizität leiden. Hierfür müssen sie nicht bereits in der ASV behandelt worden sein, sondern können Jahre nach Behandlungsabschluss aufgenommen werden.

Dem Kernteam gehören ein Hämatoonkologe an, der die Leitung innehat, sowie ein Strahlentherapeut. Sie können weitere Fachärztinnen und Fachärzte hinzuziehen.

Das Kernteam muss pro Jahr mindestens 90 Betroffene mit einer gesicherten Diagnose behandeln. Weitere Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ASV sind unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen der Palliativversorgung.

Bei der anderen ASV-Erweiterung handelt es sich um die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation. Die Teamleitung übernehmen hier Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Sie müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung auf einer Station oder in einer Ambulanz für allogene Stammzelltransplantation vorweisen. Das ASV-Kernteam besteht aus Hämatoonkologen, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Innere Medizin und Gastroenterologie.

„Interessierte Ärztinnen und Ärzte können jetzt ihre Teilnahme als ASV-Team bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen“, informiert die KBV. 

Eine Übersicht der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen wird das Institut des Bewertungsausschusses laut KBV demnächst für beide Indikationen zur Verfügung stellen.

hil

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