Politik

Amtliche Dokumente: Bundesregierung uneins über drittes Geschlecht

  • Montag, 6. Februar 2017

Berlin – Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente geben soll. Die zuständige Arbeits­grup­pe werde eher nicht vor der Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin.

Wie der Spiegel berich­tete, verzichtete die Bundesregierung daher auf eine Stellung­nah­me, die das Bundes­ver­fassungsgerichts erbeten hatte. Aktivisten hatten in Karlsruhe ei­ne Verfassungsbe­schwerde eingereicht.

Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das Innenministerium. Familien­mi­nis­terin Manuela Schwesig (SPD) könne sich zwar eine weitergehende Lösung vor­stell­en, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Aus Sicht seines Hauses sei es aber schwie­rig, ein bestimmtes drittes Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Men­schen sich dem männlichen, andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der bei­den Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Ge­schlecht in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich etwa im Familienrecht.

Intersexuelle Menschen kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Seit 2013 müss­en sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene Kategorie, etwa „inter“, gibt es aber nicht.

dpa

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