Bundesrat will mehr Rechte für Transsexuelle

Berlin – In Deutschland sollte das geltende Transsexuellengesetz (TSG) aufgehoben und durch ein modernes Gesetz ersetzt werden. Dazu hat der Bundesrat die Bundesregierung am vergangenen Freitag in einer Entschließung aufgefordert. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.
In Deutschland wird der Länderkammer zufolge bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gibt – Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat bedauert zudem, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangelt, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer würden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, hieß es vom Bundesrat.
Die Bundesärztekammer hatte 2015 hat eine Stellungnahme zu „Disorders of Sex Development“ (DSD) veröffentlicht. Dabei geht es um Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zuzuordnen ist. Ziel der Stellungnahme sei es, die öffentliche Debatte zu versachlichen und allen, die sich mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung in Klinik und Praxis beschäftigen, einen soliden Hintergrund für ihr Denken und Handeln auf der Basis des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft zu geben, erklärte die BÄK damals.
Die Bundesländer wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen.
Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ob und wann sich die Bundesregierung mit den Forderungen des Bundesrates befasst, ist offen.
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