Amtsärzte: Maskenpflicht an Schulen nur bei gefährlicherer Variante

Berlin – Die deutschen Amtsärzte halten eine Maskenpflicht an Schulen nur für gerechtfertigt, wenn eine gefährlichere Virusvariante von SARS-CoV-2 auftritt.
„Bei den aktuellen Varianten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nicht nötig“, sagte Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Masken beeinträchtigten das Lernen erheblich, fügte er hinzu. „Sie haben Einfluss auf die Sprachentwicklung, erschweren den Fremdsprachenunterricht und stören die Kommunikation, weil sie das halbe Gesichtsfeld bedecken.“
Masken im Unterricht sollten deshalb erst dann zum Einsatz kommen, wenn es eine infektiösere und gleichzeitig schwerer krank machende Variante als die bisher bekannten Omikron-Varianten gebe, so Nießen. Die Länder sollten deshalb „so lange wie möglich Unterricht ohne Maske erlauben“.
Der Bundestag will morgen abschließend über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Vorgesehen ist, dass die Länder in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einführen können, wenn dadurch ein geregelter Präsenzunterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
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