An der Umsetzung der Gebührenordnung für Ärzte wird gearbeitet

Berlin – Die Chancen, dass es in Zukunft eine neue Version der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geben wird, stehen nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) gut. Das hat BÄK-Präsident Klaus Reinhardt heute vor Journalisten in Berlin betont.
Reinhardt sprach davon, dass es im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine fest installierte Arbeitsgruppe gibt, die sich regelmäßig mit der von Privater Krankenversicherung, Beihilfe und BÄK geeinten neuen Version befasst. Derzeit befinde man sich im „Erklärungsmodus“, so Reinhardt, damit der Verordnungsgeber wisse, was er im Detail erlassen werde. „Es geht voran“, stellte der BÄK-Präsident klar.
Auf die Frage, ob die Sozialdemokraten die GOÄ mittragen sagte er, es gebe Aussagen aus der SPD, dass diese einer sachgerechter Umsetzung nicht im Wege stehen werde. „Wir haben den Eindruck, dass jedenfalls innerkoalitionär überhaupt kein Widerstand zu erwarten ist.“ Darüber hinaus drängten auch zahlreiche Bundesländer, insbesondere deren Beihilfestellen auf eine Novelle.
Die Beihilfestellen stellten vermehrt fest, dass sie mit dem alten Konstrukt der GOÄ kaum noch in der Lage seien, vernünftig transparent nachzuvollziehen, was an Leistungsgeschehen bei den Beihilfeberechtigten stattfinde, erläuterte Reinhardt. Der Prüfungsaufwand, der dort dafür getrieben werde, sei „so groß“, dass man dringend darum bitte, dass es zu einer Reform komme.
Zum Zeitplan sagte der BÄK-Chef, er wünsche sich, dass die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könne. Das sei aber ein „sehr ambitioniertes Ziel“. Man werde alles dafür tun, das zu ermöglichen. Auf viele Faktoren habe man aber als Bundesärztekammer „nur mittelbar Einfluss oder auch gar keinen“.
Dass die Arbeit an der GOÄ mit Hochdruck laufe, hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) der Ärzteschaft zuletzt auf der Jahreshauptversammlung des Hartmannbundes zugesichert.
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) war im vergangenen Jahr vom 129. Deutschen Ärztetag verabschiedet worden. Die Delegierten hatten sich damals mit deutlicher Mehrheit (212 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen) hinter den Entwurf von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe gestellt.
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