Warken: Arbeit an GOÄ-Novellierung läuft mit Hochdruck

Berlin – Die Arbeit an der Umsetzung einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) läuft mit Hochdruck. Dies sicherte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) der Ärzteschaft heute auf der Jahreshauptversammlung des Hartmannbundes zu.
Nach jahrelanger gemeinsamer Arbeit der Akteure liege nun der erzielte Kompromiss beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, so Warken. Das noch notwendige politische Procedere sei allerdings „nicht im Vorbeigehen“ zu erledigen. Auf der Fachebene liefen die ersten Arbeiten – etwa zu Kostenberechnungen und dem Instrument für eine regelmäßige Anpassung der GOÄ – aber bereits.
Warken betonte grundsätzlich, sie wolle bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen im Gesundheitssystem den Input aus der Praxis und von Interessensverbänden wie dem Hartmannbund nutzen. Ihr sei ein entsprechender Austausch „sehr wichtig“.
Dies gelte auch und insbesondere für die politisch gewünschte stärkere Nutzung des Potenzials von nicht ärztlichen Gesundheitsberufen – auch wenn die Ärzteschaft „nicht einhellig begeistert“ sei. Man wolle mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie der geplanten Apothekenreform bestimmten Akteuren mehr Kompetenzen zugestehen.
Mit Blick auf die Inhalte der Apothekenreform verteidigte Warken die vorgesehenen Möglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittel ohne ärztliche Konsultation zu verordnen beziehungsweise abzugeben. Solche Optionen, die Versorgung auf mehr Schultern zu verteilen, sollten gemeinsam als Chance gesehen und diskutiert werden, so Warkens Appell zum Dialog.
Dazu sagte Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), der Ansatz von niedrigschwelligen Angeboten in Apotheken sei durchaus verständlich. Dies könne insbesondere bei der Unterstützung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sinnvoll sein.
Beim Thema der Verordnung von Arzneimitteln ohne ärztliche Konsultation, wie sie im bislang gesetzten Rahmen für eine Apothekenreform angedacht ist, sehe er aber „Probleme“, betonte Reinhardt.
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) will das BMG unter anderem die Option eröffnen, dass Apotheker künftig bei als grundsätzlich unkompliziert identifizierten Erkrankungen, beispielhaft wurde Harnwegsinfekten verwiesen, selbstständig verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Antibiotika abgeben dürfen.
Hier müsse nachgeschärft werden, forderte Reinhardt. Gerade auch mit Blick auf die Bemühungen um die Eindämmung von Antibiotikaresistenzen seien solche Pläne kontraproduktiv und könnten von der Ärzteschaft „nicht anders als kritisch“ bewertet werden.
Ministerin Warken kündigte zudem weitere Arbeiten am Primärarztsystem – hier seien noch viele Fragen zu klären – sowie an einem Entbürokratisierungspaket und einem Digitalgesetz an.
Im kommenden Jahr soll mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen demnach unter anderem die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) vereinfacht werden. Zudem sollen „die technischen Strukturen“ stabilisiert werden.
„Wir wollen die elektronische Überweisung auf den Weg bringen“, so die Bundesgesundheitsministerin weiter. Eine bessere Datennutzung solle außerdem mehr Effizienz und Qualität in der Versorgung bringen.
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