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Analyse: Hoffnung auf Selbstbestimmung durch ePA nur teilweise erfüllt

  • Freitag, 28. August 2026
/Zerbor, stock.adobe.com
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Jena – Die mit der elektronischen Patientenakte (ePA) als sozialpolitisches Digitalisierungsprojekt verbundenen Erwartungen – Bürger durch die Bereitstellung personalisierter Informationen zu informieren, zu aktivieren und zu eigenverantwortlichen Entscheidungen zu befähigen – erfüllen sich bislang nur teilweise. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Analyse der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Während die ePA mittlerweile breit bekannt ist, bleibe das Interesse an einer Nutzung gering, heißt es in der vom Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Untersuchung. Insbesondere die Registrierungsphase erweise sich als kritischer Punkt, an dem ein erheblicher Teil der Zugangsversuche scheitert.

Ein erheblicher Teil der im Rahmen der Analyse Befragten berichtete von Problemen bei der Anmeldung oder brach den Prozess vorzeitig ab. Der zugrundeliegenden Umfrage zufolge haben sich bereits 21 Prozent der gesetzlich Versicherten mit der Anmeldung zur ePA beschäftigt – in etwa der Hälfte dieser Fälle wurde der Anmeldeprozess allerdings erfolglos abgebrochen.

Im Detail zeigten sich markante sozialstrukturelle Unterschiede sowohl bei den versuchten Anmeldungen als auch bei der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Zugangs. Die größten Unterschiede sind entlang des Bildungsniveaus zu verzeichnen. So ging ein niedriger Bildungsabschluss mit deutlich weniger versuchten Anmeldungen (16 Prozent) einher als ein hoher Bildungsabschluss (27 Prozent).

Da zudem der Zugangsprozess bei einem geringen Bildungsniveau deutlich häufiger scheiterte, fallen die Unterschiede bei der Nutzung noch deutlicher aus. Nur etwa fünf Prozent der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hauptschulabschluss gaben an, das Angebot zu nutzen, bei Personen mit Hochschulabschluss sind es 14 Prozent. Ein höheres Alter ging ebenfalls mit geringeren Anmeldequoten einher.

Die Digitalisierung beseitige administrative Hürden also nicht automatisch, sondern könne neue Formen von Zugangsbarrieren erzeugen, so die Schlussfolgerung. Dies werfe Fragen zu Strukturmustern und Voraussetzungen digitaler Teilhabe auf.

Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die ePA durchaus einen erkennbaren Mehrwert bieten kann – viele Nutzende berichteten von Informationsgewinnen und einer besseren Übersicht über ihre persönliche Situation. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt: Knapp die Hälfte aller Nutzer bewertete die ePA als hilfreiches Informationsinstrument (47 Prozent).

Laut dem Bericht spreche wenig dafür, dass die ePA mittelfristig zu breit genutzten Informationsinstrument wird, wie es beispielsweise beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der politischen Formel „ePA für alle“ zum Ausdruck komme.

Wenn die prozessuale und soziale Selektivität solcher digitalen Portale nicht als Problem eines fehlerhaften technischen Designs, sondern als strukturelles Merkmal anerkannt wird, müsse sozialpolitisch darauf geachtet werden, nicht nur digitale Prozesse zugänglich zu gestalten, sondern auch nicht-digitale Zugangswege oder Unterstützungsstrukturen vorzuhalten, hieß es.

aha

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