Elektronische Patientenakte: Befüllung wird bis Jahresende vergütet

Berlin – Die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nun doch noch bis Jahresende vergütet. Ebenso erhalten alle Praxen bis dahin die Zuschläge zur Terminvermittlung, die im Jahr 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mitteilte.
Der Beschluss war notwendig geworden, weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Abschaffung zahlreicher Leistungen vorsieht. Das wiederum hatte es notwendig gemacht, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst wird.
Der GKV-Spitzenverband wollte eigentlich, dass Praxen bereits ab 1. Oktober kein Geld mehr für die ePA-Befüllung bekommen. Auch die Zuschläge für die Terminvermittlung sollten ab Oktober entfallen. Die KBV lehnte die Forderungen der Krankenkassen ab, weshalb der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde.
Mit der Entscheidung des Gremiums steht nun fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen noch bis 31. Dezember abrechnen können und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) erst zum 1. Januar wegfallen. Dies gilt für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie für die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte.
Der Bewertungsausschuss hat nach Angaben der KBV weitere EBM-Anpassungen beschlossen. Sie betreffen die TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie die Pauschale, die Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten. Die entsprechenden GOP werden zum 1. Januar im EBM gestrichen. Außerdem fallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die GOP für die Beratung zur Organ- und Gewebespende weg.
Keine Einigung gab es in den Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung über eine Anhebung des Orientierungswertes für das kommende Jahr. Beschlossen wurden allerdings die regionalen Veränderungsraten der Demografie und Morbidität für das Jahr 2027.
Die Veränderungsraten sind neben dem Orientierungswert maßgeblich für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), über die die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Herbst mit den regionalen Krankenkassen verhandeln. Aus der MGV werden fast alle Untersuchungen und Behandlungen bezahlt.
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