Angedachte Honorarkürzung für Praxisinhaber ohne TI stößt auf Kritik

Bochum – Lob und Kritik an dem Referentenentwurf des Gesetzes für eine verbesserte Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung Gesetz, DVG) hat das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin verteilt.
Das Zentrum konstatiert, dass das geplante Gesetz „sehr überraschende Antworten“ enthalte – „Antworten, die durchaus mit für unumstößlich gehaltenen Routinen im Gesundheitswesen brechen“, so das ZTG. Es nennt dafür zum Beispiel einen Anspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen und deren Zulassungsprozess.
„Das DVG macht in puncto Zulassung eine Tür auf und das ist richtig so. Gute Anwendungen müssen den Weg in die Regelversorgung finden, ohne jahrelange Zulassungsverfahren zu drehen“, sagte Michael Schwarzenau, Aufsichtsratsvorsitzender der ZTG und Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Überdenken sollte man aber die angedachte Honorarkürzung von 2,5 Prozent für ärztliche Praxisinhaber, die ab März 2020 noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen seien. Zögerliche Anbindung sei oftmals keine Frage der Motivation, sondern der technischen Verfügbarkeit. „Akzeptanz entsteht aus erlebtem Nutzen, nicht durch Druck und Bestrafung“, so Schwarzenau.
An die Finanzierung der IT-Infrastruktur in den Kliniken erinnerte Matthias Blum, Mitglied im ZTG-Aufsichtsrat und Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. „Wir brauchen dringend einen Digitalpakt Krankenhaus. Bund und Land sollten angelehnt an das gleichnamige Milliardenprogramm für Schulen auch Fördermittel für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung stellen“, sagte er.
Deutliche Zustimmung zu dem Gesetzentwurf kommt von der AOK. „Mit der Anbindung der Krankenhäuser und der Apotheken und weiterer Akteure an die Telematikinfrastruktur wird die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen deutlich Fahrt aufnehmen. Das wird die sektorenübergreifende Kommunikation ohne Medienbrüche deutlich vereinfachen“, sagte Tom Ackermann, Mitglied im ZTG- Aufsichtsrat und Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: