Kassen sollen Folgekosten der Telematikinfrastruktur übernehmen

Frankfurt – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat darauf hingewiesen, dass durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) häufig Folgekosten entstehen, die von den aktuellen Finanzierungsvereinbarungen nicht erfasst und nicht abgedeckt werden. Die Delegierten fordern in einer Resolution daher, dass die Ärzte nicht auf diesen Folgekosten sitzen bleiben.
„Dort, wo der Anschluss bereits erfolgt ist, zeigt sich, dass die TI in der aktuellen Version nicht in allen Fällen alltagstauglich ist. Statt Arbeitserleichterung bedeutet der Einsatz Mehrarbeit, Mehrkosten und mehr Verantwortung für die hessischen Praxen“, heißt es in der Resolution.
In vielen Praxen entstünden durch die Installation des Konnektors Zusatzkosten, die durch die vereinbarten Erstattungsbeträge nicht gedeckt seien. In vielen Fällen sei durch den Anschluss an die TI auch die Funktionalität anderer Programme eingeschränkt. „Die KV Hessen soll sich dafür einsetzen, dass auch die Folgekosten zum Aufbau sicherer Strukturen vollumfänglich erstattet werden“, lautet daher die Forderung der hessischen KV-Delegierten.
Der Mediverbund hatte dem Deutschen Ärzteblatt bereits Ende vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sich immer wieder Mitglieder in der Geschäftsstelle meldeten und von Zusatzkosten berichteten, die durch Probleme bei der Anbindung an die TI entstünden.
Die KV Hessen unterstützt ihre Mitglieder bei der Einrichtung der TI: Zuschüsse für Konnektor und Kartenterminals, eine Startpauschale und eine Förderung während des laufenden Betriebs sind vorgesehen. All dies regelt eine Finanzierungsvereinbarung.
Die KBV konnte zudem in der Vergangenheit erreichen, dass größere Praxen zur Finanzierung der Anbindungskosten an die TI einen Komplexitätszuschlag erhalten. Dieser wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken.
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