KBV-Vorstand Kriedel: Konnektoren sind sicher

Münster – Sicherheitsbedenken vieler niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) und den Konnektoren hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu zerstreuen versucht.
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) habe ausdrücklich bestätigt, dass ein korrekt installierter und konfigurierter Konnektor Angriffe von außen auf die Praxis, aus der Telematikinfrastruktur in die Praxis sowie von einer Praxis in die TI hinein zuverlässig verhindere, erklärte Thomas Kriedel heute bei der KBV-Vertreterversammlung in Münster.
Die gematik habe bereits im Jahr 2017 einen Leitfaden für die Installation der TI veröffentlicht, der den Stand der Technik abbilde. Daran müssten sich die Techniker bei der Installation in den Praxen halten. „Tun sie es nicht, haben die Unternehmen Fehler auch zu verantworten“, erklärte Kriedel. „Die Praxis haftet nicht für die TI.“
Ärzte und Psychotherapeuten seien jedoch selbst zuständig für die allgemeine IT-Sicherheit in der Praxis und die ordnungsgemäße Verwendung der genutzten IT-Produkte, zum Beispiel einen geschützten Internetzugang der Praxis, das regelmäßige Update von Software und ein Passwortmanagement. Dazu lägen auch Empfehlungen von Bundesärztekammer (BÄK) und KBV vor.
TI-Verweigerer sollten ihre Haltung überdenken
Nach Angaben von Kriedel werden 70 bis 80 Prozent der Praxen bis Ende des Quartals an die TI angeschlossen sein. Der TI-Rollout sei trotzdem weiterhin ein emotionales Thema, weil denjenigen Ärzten Honorarabschläge drohten, die nicht bis zum 30. Juni an die TI angeschlossen seien.
Ausnahmen solle es für diejenigen geben, die rechtzeitig bis zum 30. März einen Konnektor bestellt haben, der jedoch nicht rechtzeitig angeschlossen werden konnte. Ärzten, die einen TI-Anschluss verweigern, drohen nach dem Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetz von 2020 an Honorarabschläge von 2,5 Prozent.
Kriedel appellierte heute an diese Ärzte, ihre Haltung zur Digitalisierung zu überdenken. „Über die TI wird künftig ein großer Teil der Prozesse laufen, die abrechnungs- und versorgungsrelevant sind, zum Beispiel das elektronische Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, sagte er.
„Wer sich bewusst der TI verweigert, verweigert sich einem elementaren Werkzeug der künftigen Versorgung.“ Dass es für beide Anwendungen jedoch vorerst neben der digitalen Form auch noch einen Papierausdruck geben solle, verursache den Ärzten doppelte Arbeit. Eine Entlastung von unnötiger Bürokratie sehe anders aus.
Mehrwert für den Praxisalltag
Kriedel wies darauf hin, dass die KBV noch in diesem Jahr die ersten fünf medizinischen Informationsobjekte (MIO) veröffentlichen will, also standardisierte medizinische Inhalte für die elektronische Patientenakte (ePA). Sie sollen für alle IT-Systeme in der Versorgung kompatibel und damit interoperabel sein, wie der KBV-Vorstand ausführte.
Die KBV erfüllt damit einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz. Zu den ersten MIOs gehört der Impfpass. Die Krankenkassen, die ihren Versicherten vom 1. Januar 2021 an eine ePA anbieten sollen, könnten dann mit diesen fünf MIOs starten, so Kriedel. Neben der ePA seien diese aber auch Grundlage für die direkte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation und damit zentral für die arztgeführte Dokumentation. „Es entsteht hier ein echter Mehrwert für den Praxisalltag.“
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