Anhaltender Lieferengpass bei Tamoxifen erfordert Verordnungsanpassungen

Berlin – Angesichts des anhaltenden Lieferengpasses für tamoxifenhaltige Arzneimittel appelliert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erneut an Ärzte, vorerst ausschließlich N1-Packungen mit 30 Tabletten zu verordnen.
Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Patientinnen die für sie notwendigen Tabletten erhielten. Der Wirkstoff zur Behandlung von Brustkrebs ist bereits seit Jahresbeginn kaum lieferbar. Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim BfArM hatte bereits Anfang März einen entsprechenden Appell an Ärzte gerichtet.
Aktuell liegen dem BfArM jedoch Hinweise vor, dass immer noch Großpackungen (N3) verordnet und abgegeben werden. Daher der erneute Aufruf, ausschließlich N1-Packungen mit 30 Tabletten zu verordnen. Der Beirat geht davon aus, dass sich die Versorgungslage ab Mai entspannen wird, sodass die Verordnung kleinerer Packungen nur kurzzeitig erforderlich ist.
Bereits im Februar hatte der Beirat verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe bei tamoxifenhaltigen Arzneimitteln beschlossen. Danach sollten Ärzte vorerst keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen.
Zudem hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, Paragraf 79 Absatz 5) bekanntgemacht. Damit haben die zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, Ausnahmen von den Regelungen des AMG zu gestatten, beispielsweise den Import tamoxifenhaltiger Arzneimittel.
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