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Anlagegeschäfte: Aufarbeitung nach Verlusten von Krankenkassen dauert an

  • Donnerstag, 29. Oktober 2026
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Berlin – Nach den Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei Anlagegeschäften in bestimmte Fonds zur Immobilienfinanzierung dauert die Aufarbeitung an. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Bundestag.

Zu betonen sei, dass „sorgfältig aufgeklärt werden“ müsse, wie es trotz der strengen Regelungen des Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu den berichteten Verlusten habe kommen können, heißt es von der Regierung darin.

Es sei „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“. Entsprechende Untersuchungen dauerten „weiter an“.

Der Gesamtrestbuchwert der Anlagen bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen beträgt den Angaben zufolge zum 31. Dezember 2025 knapp mehr als 700 Millionen Euro. „Die Krankenkassen haben für das Jahr 2026 angekündigt, weitere Wertberichtigungen vorzunehmen“, heißt es weiter. Deren Höhe stehe aber bislang noch nicht fest.

„Der Nennwert der Anlage der in der Frage angesprochenen Pflegekasse liegt bei rund einer Million Euro. Bis zum 31. Dezember 2025 wurden etwa 400 Millionen Euro an Wertberichtigungen vorgenommen.“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt derzeit darüber hinaus bei den Aufsichtsbehörden der Länder eine Abfrage zu leistungsgestörten Vermögensanlagen von landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen und Kassenärztlichen Vereinigungen durch.

Die Ergebnisse lägen aber „noch nicht vollständig vor“. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) soll die Rückmeldungen anschließend zusammenführen und auswerten.

Angekündigt wird darüber hinaus, dass sich die 109. Aufsichtsbehördentagung des Bundes und der Länder vom 11. bis 12. November mit dem Themenpunkt „Vermögensanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen – Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement“ befassen wird.

Geplant sei ein „Erfahrungsaustausch“ zwischen dem BMG, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem BAS und den Aufsichtsbehörden der Länder über den aktuellen Erkenntnisstand und über Schlussfolgerungen für die Aufsichtspraxis und das weitere Vorgehen.

Aus Sicht der Aufsichtsbehörden solle die zentrale Bedeutung der Einhaltung der Anlagegrundsätze (Sicherheit, Liquidität und angemessener Ertrag) durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement betont werden.

may/EB

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