Vermischtes

Millionenverluste durch Investments in Immobilienfonds

  • Freitag, 17. Juli 2026
/moonrun, stock.adobe.com
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Berlin – Mindestens elf Krankenkassen und sechs Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben offenbar millionenschwere Verluste durch Investments in Immobilienfonds erlitten. Das berichteten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung (SZ) heute.

Demnach soll es um insgesamt mindestens 170 Millionen Euro gehen, die über Umwege in Immobilienfonds gesteckt worden sein sollen, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Diese Fonds seien später in Schieflage geraten, so die Berichte.

Den Recherchen von NDR, WDR und SZ zufolge haben die KKH (47,4 Millionen Euro), die Pronova BKK (zehn Millionen) und die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen), die Novitas BKK, MKK Meine Krankenkasse (je fünf Millionen) und die IKK Südwest mit zwei Millionen Euro investiert.

Ebenfalls Geld verloren haben die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkassen. Sie alle weigerten sich auf Nachfrage eine genaue Summe zu nennen, die sie investiert oder auch verloren haben.

Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben die KV aus Baden-Württemberg (50 Millionen), Hessen (30 Millionen) und Schleswig-Holstein (16 Millionen) Geld in die Fonds gesteckt. Ebenfalls investiert haben darüber hinaus die KV Berlin, KV Bremen und KV Westfalen-Lippe, die aber über die Summe nichts sagen wollten.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage besonders risikoarm sein muss.

Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und SZ aus. Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.

Die Krankenkassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute dem Bericht zufolge auf Schadensersatz in Höhe ihrer Investitionen. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.

Der Anwalt der Kläger argumentierte darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden sei. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.

Die KV Baden-Württemberg wies heute darauf hin, dass Mittel für ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten sind nicht betroffen seien. Man verfüge über zwei verschiedene Finanzkreisläufe. Aus dem einen erfolgten Honorarzahlungen an Ärzte und Psychotherapeuten.

Der andere sei der eigene Verwaltungskostenhaushalt, der im Wesentlichen aus einer Verwaltungskostenumlage bei den Ärzten und Psychotherapeuten finanziert werde. Nicht benötigte Mittel aus dem Verwaltungskostenhaushalt würden „zinsbringend in Kapitalanlagen als Rücklage“ investiert. Man unterliege dabei strengen regulatorischen Vorgaben. Die Zulässigkeit der Anlagen seien vor dem Kauf durch Memoranden zweier Prüfungsgesellschaften bestätigt worden.

„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte der Linken-Gesundheitsexperte im Bundestag, Ates Gürpinar. Gesundheit sei „keine Spielwiese für Finanzspekulationen“ und Beitragsgelder gehörten erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruhten, sagte er.

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Christos Pantazis, mahnte Konsequenzen an. „Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, sagte er. Es sei nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gingen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwarte, dass die Vorgänge umfassend aufgeklärt würden.

Pantazis kündigte an, man wolle im Zuge der anstehenden Strukturreformen die Finanzaufsicht über die Krankenkassen und die bestehenden Kontrollmechanismen insgesamt in den Blick nehmen. Darüber hinaus werde man sich „grundsätzlich mit der Rolle der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen befassen“. Dazu gehörten ausdrücklich auch die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen.

„Sie erfüllen mit dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag eine zentrale Aufgabe für die ambulante Versorgung. Gleichzeitig müssen wir uns die Frage stellen, ob dieser Auftrag in allen Bereichen und Regionen noch im erforderlichen Umfang erfüllt wird“, sagte er. Gerade im Bereich der Psychotherapie sehe man seit Jahren erhebliche Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten.

afp/EB

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