Riskante Anlagen in Immobilienfonds: Ausmaß der Verluste wird größer

Berlin – Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen immer deutlicher das Ausmaß von Verlusten von einigen Krankenkassen durch riskante Immobilienanlagen. Das geht aus einer einer vom Bundestag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervor.
Demnach nahmen betroffene Krankenkassen bereits bis Ende 2025 Wertberichtigungen in Höhe von rund 400 Millionen Euro vor. Die Verluste könnten noch weit größer sein. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichteten zuerst darüber.
Die Krankenkassen dürften demnach noch deutlich höhere Summen verloren haben. Weitere Anlagewerte betrügen über 700 Millionen Euro, so die Regierung. Laut dem Medienbericht handelt es sich um mögliche Fehlinvestitionen, die noch in den Bilanzen schlummern.
Bereits bekannt war, dass eine Reihe von Krankenkassen und auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) hohe Summen durch unsichere Anlagen in bestimmte Fonds zur Immobilienfinanzierung verloren hatten, bei denen Investoren inzwischen von einem Totalverlust ausgehen. Die Regierung zitiert in ihrer neuen Antwort nun Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS).
Demnach haben elf bundesunmittelbare Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase Investitionen nach Paragraf 83 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV unter anderem in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III sowie zwölf in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen nach Paragraf 83 Absatz 1 Nummer 6 SGB IV, bei denen nach der Zinswende 2022 Leistungsstörungen aufgetreten sind.
Der Gesamtnominalwert leistungsgestörter Geldanlagen der bundesunmittelbaren Krankenkassen liege bei etwa 1,1 Milliarden Euro, davon etwa 900 Millionen Euro in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und 200 Millionen Euro in Inhaberschuldverschreibungen, wie es heißt.
Weitere Beitragsmillionen könnten verloren sein
Die Regierung schreibt unter Nennung der betroffenen Fonds: „Das BAS geht aktuell davon aus, dass es bei den Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III zu weiteren Verlusten kommen kann.“ Zu den regionalen Kassen, die der Landesaufsicht unterstehen, lägen keine Informationen vor.
„Einige Krankenkassen haben für die Jahresrechnung 2026 weitere Wertberichtigungen angekündigt“, schreibt die Regierung. „Ein Gesamtverlust kann noch nicht beziffert werden.“ Einige Kassen hätten Klagen erhoben und Strukturen eingerichtet, um gepfändeten Immobilien verkaufen zu können. Gerichtsverfahren liefen.
Bei den verlorenen Millionensummen der Krankenkassen handelt es sich laut NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung um Beitragsgelder von gesetzlich Versicherten. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen entspreche das Geld Mitgliedsbeiträgen von Ärzten.
KVen sind – wie die Krankenkassen – Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sollen die ambulante Versorgung durch Vertragsärzte und Psychotherapeuten sicherstellen.
Dem vierten Sozialgesetzbuch zufolge sind die Mittel der Träger der Sozialversicherungen „so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“. Ausfall- und Liquiditätsrisiken seien durch eine Mischung und Streuung der Anlagen zu begrenzen.
Das BAS, das zuständig für die Überwachung der bundesunmittelbaren Krankenkassen ist, erhielt nach Aussagen der Regierung erstmals im Jahr 2017 Kenntnis von einer Geldanlage einer Krankenkasse in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen. Damals seien keine konkreten Leistungsstörungen erkennbar gewesen, hieß es. Empfohlen wurde allgemein, ein qualifiziertes Risikomanagement zu etablieren.
In der Folge habe das BAS weitere Geldanlagen in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen festgestellt, schreibt die Regierung. Die Verius-Inhaberschuldverschreibungen seien Gegenstand von vier Aufsichtsprüfungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 gewesen.
Allerdings würden Rechts- und Wirtschaftlichkeitskontrollen vorgenommen. Auf diese Weise solle den Trägern die Möglichkeit gegeben werden, Rechtsverstöße und Wirtschaftlichkeitsdefizite eigenverantwortlich zu beheben. Eine Aufsichtsbehörde sei nicht gehalten, eine Krankenkasse „fachlich versiert“ über die Möglichkeiten einer Geldanlage zu beraten.
Aus Sicht der Bundesregierung muss nun „sorgfältig aufgeklärt werden“, wie es trotz der strengen Regelungen des SGB IV zu den Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen kommen konnte. Dafür sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“. Entsprechende Untersuchungen dauerten an.
Verbot von Spekulationen bei Kassen gefordert
Die Opposition fordert Konsequenzen. „Es sollten nun alle Schadensersatzforderungen gegenüber Rating-Agenturen und Fonds-Inhabern geprüft werden, um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten“, sagte die Grünen-Haushaltsexpertin Paula Piechotta. Offengelegt werden müsse, um welche Krankenkassen es sich handele. Wer sichergehen wolle, dass die eigene Krankenkasse mit Geld umgehen könne, solle wechseln können.
Der Linke-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar warf der Bundesregierung vor, den riskanten Spekulationen einfach zuzuschauen. „Das ist Klientelpolitik für die Finanzlobby, statt Gesundheitspolitik für die Menschen, denn diese Art Spekulationen liegen nicht in deren Interesse.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Linnemann müssten „die Spekulationen mit unseren Versicherungsbeiträgen“ verbieten.
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