Politik

Anonyme Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt in Bayern

  • Freitag, 31. Oktober 2025
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand

München – Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt können in Bayern künftig mögliche Spuren vertraulich sichern lassen. Die Kosten sollen anonymisiert die Krankenkassen übernehmen.

„Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten hätten, stünden oft erst einmal unter Schock, betonte Gerlach. „Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.“

Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglich.

Um Gewaltopfern einen niederschwelligen Zugang zur vertraulichen Spurensicherung vor Ort zu ermöglichen, ist aus Sicht von Gerlach eine breite Teilnahme stationärer und ambulanter Leistungserbringer in allen Regionen Bayerns unabdingbar.

„Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, so Gerlach weiter. Das benötigte Untersuchungsmaterial kann ab November von teilnehmenden Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten dafür übernimmt das Gesundheitsministerium.

Medizinische Einrichtungen, die sich beteiligen wollen, sind aufgerufen, sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin zu wenden.

Für Einrichtungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das Institut für Rechtsmedizin der LMU München. Die Einrichtungen aus Unter-, Mittel- und Oberfranken sollen sich an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg wenden.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung