Vermischtes

Anspruch auf maßgefertigte Silikonprothese bei Fingerverlust

  • Donnerstag, 4. November 2021

Darmstadt – Menschen mit fehlenden Gliedmaßen an den Fingern haben einen Anspruch auf eine maßge­fer­tigte Silikonprothese.

Die gesetzliche Krankenversicherung /GKV) müsse zahlen, wenn die Prothese eine erheblich verbesserte Funktion der Hand bewirke, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt sein bereits im Sep­tember ergangenes Urteil mit. Die Revision wurde nicht zugelassen.

In dem Fall hatte eine Arzthelferin geklagt, deren eine Hand seit der Geburt fehlgebildet ist. Nach meh­re­ren Operationen fehlt ein Finger komplett, drei weitere sind jeweils etwa zur Hälfte vorhanden.

Ihr wurde eine rund 17.500 Euro teure Prothese ärztlich verordnet – die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab, da keine medizinische Notwendigkeit bestehe. Das Gericht sah dies anders: Mit der Prothese könne die Frau zum Beispiel besser greifen und am Computer arbeiten.

dpa

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