Ärzteschaft

Fachgesellschaft empfiehlt zur Klinikwahl Recherche im Endoprothe­senregister

  • Freitag, 27. August 2021
bht2000/stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) empfiehlt Patienten und Ärzten, bei der Suche nach einer geeigneten Klinik für Hüft- oder Kniegelenksersatz im Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) zu recherchieren.

„Tatsächlich belegen die Auswertungen, dass das Risiko einer verfrühten Wechseloperation tendenziell geringer ist, wenn die Erstimplantation an einer Klinik erfolgt, die viele solcher Eingriffe durchführt“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Aber nicht jedes fallzahlstarke Krankenhaus weise automatisch ein besseres Ergebnis auf. „Vielmehr gibt es Ausnahmen in beide Richtungen“, so die AE. Die Gesellschaft rät deshalb, bei der Wahl einer Klinik als Qualitätsindikator nicht nur die Teilnahme am EPRD zu erfragen, sondern auch die tatsächlichen dort hinterlegten Ergebnisse.

Krankenhäuser können im EPRD seit dem Jahr 2012 Daten über die Operation, die verwendeten Prothe­senkomponenten sowie Patientendaten wie Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen melden. Die Daten werden laufend systematisch ausgewertet und verglichen.

„Damit lassen sich frühzeitig wertvolle Rückschlüsse, etwa auf Implantatversagen und Versorgungs­qua­lität, ziehen und so größere Schäden in der Breite vermeiden“, erläutert Carsten Perka, Genera­lsekretär der AE und Sprecher des EPRD.

Momentan liegen Datensätze von gut 1,8 Millionen Implantationen an circa 750 teilnehmenden Kliniken vor. Die Erfassungsrate lag zuletzt bei knapp 70 Prozent aller jährlichen endoprothetischen Eingriffe an Hüfte oder Knie.

„Die Daten zeigen auch, dass die Wahl des richtigen Krankenhauses für den Patienten relevanter ist als die Wahl des jeweiligen Implantats“, erläuterte Perka.

Anfang 2024 soll eine Meldepflicht an das neu geschaffene gesetzliche Implantateregister für Endopro­thesen des Hüft- und Kniegelenks (IRD) in Kraft treten.

Laut der AE ist geplant, die wesentlichen Teile des über die Jahre gesammelten Datenbestands des EPRD datenschutzkonform in das IRD zu überführen. „Damit können wir diese wertvollen Daten auch zukünftig nutzen und müssen nicht wieder bei Null beginnen“, lobt Perka.

hil

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