Ärzteschaft

Anstieg der Antibiotikaverordnungen von veränderter Krankheitslast geprägt

  • Freitag, 28. Februar 2025
Entwicklung der Antibiotika-Verordnungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2019-2023 /Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)
Entwicklung der Antibiotika-Verordnungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2019-2023 /Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

Berlin – Über das gesamte Jahr 2023 hinweg betrachtet sind von den niedergelassenen Ärzten mehr Antibiotika verordnet worden als im letzten präpandemischen Jahr 2019. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Die differenzierte Analyse zeigt aber auch, dass hierfür eine veränderte Krankheitslast ursächlich sein dürfte.

Den Daten des Zi zufolge lagen die Antibiotika-Verordnungszahlen zu Beginn des Jahres 2023 noch relevant unter denen von 2019. Zu diesem Zeitpunkt war auch eine vergleichbare Inzidenz grippeähnlicher Erkrankungen (Fieber mit Husten oder Halsschmerzen) durch das Robert-Koch-Institut (RKI) verzeichnet worden.

Ab März – mit Ausnahme des Juni – haben die Neuerkrankungszahlen für 2023 die des Jahres 2019 mit bis zu 86 Prozent aber deutlich überstiegen. Die Antibiotikaverordnungen gegen Atemwegsinfektionen folgen zeitlich den höheren Erkrankungsinzidenzen.

Wie das Zi betont, fällt der Anstieg der entsprechenden Verordnungen jedoch niedriger aus als die beobachteten Inzidenzanstiege. Vielmehr würden die parallel gestiegenen Häufigkeiten der Testungen auf C-reaktives Protein (plus sieben Prozent) und auf Streptokokken (plus 18 Prozent) zeigen, dass die jeweilige Verordnungsentscheidung sorgfältig abgewogen worden ist.

Einen weiteren Hinweis auf eine veränderte Krankheitslast sieht das Zi darin, dass zwar Antibiotika, die in der Regel für Atemweginfektionen eingesetzt werden, häufiger verordnet worden sind, nicht aber Antibiotika, die speziell bei unkomplizierten Harnwegsinfekten eingesetzt werden.

„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verordnen also nicht generell mehr Antibiotika als vor der Coronapandemie. Alle Anhaltspunkte sprechen dafür, dass Verordnungen weiterhin vorwiegend in jenen Fällen erfolgen, in denen es medizinisch indiziert ist“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.

Auch der vergleichende Blick ins europäische Ausland stütze diese These. „Höhere Verordnungszahlen im Jahr 2023 sind nämlich keineswegs ein deutsches Phänomen: 60 Prozent der Länder, die für 2019 und 2023 Daten für den ambulanten Sektor an das European Surveillance of Antimicrobial Consumption Network (ESAC-Net) übermittelt haben, hatten 2023 höhere Verordnungszahlen. Dies gilt auch für absolute Niedrigverordnungsländer wie die Niederlande“, so von Stillfried.

aha

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