Anstieg um 0,4 Prozentpunkte: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bekanntgegeben
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Berlin – Eigentlich hätte die Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits zum 1. November erfolgen müssen. Heute ist er nun offiziell im Bundesanzeiger auf 2,9 Prozent für 2026 festgesetzt worden. Es ist eine Steigerung um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum laufenden Jahr.
Das Ministerium wollte dem Vernehmen nach noch eine abschließende Lesung im Bundestag zu den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abwarten. Mit dem Gesetz für weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Ausgabenbremsen von zwei Milliarden Euro angeschoben.
Gespart werden soll mit je 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds und den Krankenkassen selbst. Den größten Block sollen die Kliniken beitragen – bis zu 1,8 Milliarden Euro. Dafür soll der Anstieg ihrer Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Eine Klausel, die zu höheren Zahlungen führen würde, wird für 2026 ausgesetzt.
Warken hatte erklärt, durch die Einsparungen den Zusatzbeitrag auf dem aktuellen Niveau von 2,9 Prozent zu „stabilisieren“ zu wollen. Ob das klappen wird, ist fraglich. Eine ganze Reihe von Krankenkassen nimmt bereits aktuell 2,9 Prozent oder mehr als Zusatzbeitragssatz. Bei den meisten Krankenkassen dürften Erhöhungen anstehen.
Die Krankenkassen warnten vor davor, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2026 drei Prozent übersteigen wird. Hintergrund ist auch, dass die aktuelle Prognose des Schätzerkreises nicht berücksichtigt, wenn Krankenkassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Der Schätzerkreis hatte für das kommende Jahr auch keine einstimmige Prognose abgegeben.
Die Politik beginnt bereits, kommunikativ die Schuld für die möglichen Erhöhungen bei anderen zu suchen - davor warnten einige Kassenchefs bereits zu Beginn des Herbstes. Warken wies auf die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Krankenkasse hin. „Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet“, sagte sie. Manchen gelinge das besser als anderen, und deshalb gebe es unterschiedliche Zusatzbeiträge. Versicherte müssten für sich abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohne.
Unerwähnt lässt die Ministerin, dass die Politik, allen voran der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dafür verantwortlich ist, dass die Kassen ihre Rücklagen deutlich abschmelzen mussten. Spahn – und auch Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – hatten zudem diverse Leistungsausweitungen etwa in der Pflege angeschoben. Zudem hatte Spahn die Krankenkassen 2019 per Gesetz verpflichtet, vor einer Beitragserhöhung ihre Rücklagen deutlich abzubauen.
„Die tatsächlich zu erhebenden Zusatzbeitragssätze vieler Krankenkassen werden auch zum Jahresbeginn höher liegen müssen, da die Kassenrücklagen, die politisch gewollt abgebaut werden mussten, bislang nicht vollständig aufgefüllt wurden“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Über die Zusatzbeiträge für das Jahr 2026 entscheiden die Mitglieder der Verwaltungsräte der Kassen in den kommenden Wochen. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.
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