Antigentests sollen vermehrt zum Einsatz kommen

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Zahl der Tests auf SARS-CoV-2 ausbauen. Das geht aus einem Referentenentwurf für eine nationale Teststrategie hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Ermöglicht werden sollen zum 15. Oktober vor allem mehr Testungen – unter anderem in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheimen.
Wird in solchen Einrichtungen eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt, hat demnach jeder, der in den vorigen zehn Tagen dort anwesend war, Anspruch auf einen PCR-Test.
Auch wenn die Einrichtungen es „zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verlangen, haben asymptomatische Personen Anspruch auf Testung“, heißt es in dem Entwurf weiter. Dies gilt aber nur für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime und die ambulante Pflege.
In diesen Fällen sollen dann überwiegend Antigentests zum Einsatz kommen. Die Anzahl soll gedeckelt werden. Sie ist den Plänen nach für Krankenhäuser und Pflegeheime auf 50 Tests pro Patient begrenzt. Eine Einrichtung mit 80 Patienten könnte also bis zu 4.000 Tests im Monat nutzen, um Besucher, Personal und Bewohner wiederholt zu testen.
Auch in der ambulanten Pflege und ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe sollen Antigentests ermöglicht werden. Je Patient soll es ein Kontingent von zehn Tests und Monat geben.
Bezahlt werden sollen die Schnelltests über den Gesundheitsfonds. Das Ministerium veranschlagt dafür derzeit einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte heute, die Schnelltests sollten die bisherige Strategie ergänzen. Die Pläne seien allerdings noch nicht ein Stein gemeißelt. Der Entwurf der Verordnung befinde sich derzeit in der Abstimmung der Reressorts sowie mit den betroffenen Organisationen im Gesundheitswesen.
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