Bayerische Ärztekammer für zielgenauere Beschränkungen

München – Die Bayerische Landesärztekammer fordert von der Staatsregierung, dass Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie stärker auf besonders infektiöse Menschen beschränkt werden. Dazu solle die Aussagekraft der Coronatests vom Typ „RT-PCR“ erhöht werden, heißt es in einem Beschluss, den die Kammer vorgestern beim diesjährigen Bayerischen Ärztetag in München gefasst hat.
Diese Tests enthalten nicht nur Hinweise darauf, ob jemand infiziert ist, sondern auch wie wahrscheinlich es ist, dass er die Infektion weitergibt. Diese Informationen sollten genutzt werden, damit einschränkende infektionshygienische Maßnahmen nur über die verhängt werden, bei denen ein nennenswertes Risiko für die Weiterverbreitung von COVID-19 bestehe, fordert die Kammer. Wo die Schwelle dafür liegt, müsse die Politik entscheiden.
Bei den PCR-Tests werden Erbgutspuren des Coronavirus in mehreren Durchgängen immer wieder verdoppelt. Bei Proben mit viel Virusmaterial schlage der Test relativ schnell an, erklärte die Kammer. Wenn mehr als 35 Verdoppelungsrunden nötig sind, trage der Patient in der Regel aber eine sehr geringe Viruslast in sich, die nach Einschätzung führender Virologen nicht vermehrungsfähig sei.
Nach einer Umfrage von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde, berücksichtigen Gesundheitsämter bei ihren Entscheidungen über eine Quarantäne derzeit oft nicht, welche Informationen über die Infektiosität in einem positiven Coronatest stecken. Viele Gesundheitsämter bekämen von den Laboren auch gar keine entsprechenden Daten übermittelt, hieß es.
Die Bayerische Landesärztekammer forderte auch, dass Grippeimpfungen durch Apotheker zügig daraufhin ausgewertet werden, ob sie negative Folgen für die medizinische Versorgung haben. Die Bundesregierung hatte solche Impfungen in Pilotprojekten ermöglicht, auch in Bayern soll es im Regierungsbezirk Oberpfalz einen entsprechenden Probelauf geben.
Mögliche Zwischenfälle bei Impfungen durch Apotheker müssten in einer Auswertung ebenso erfasst werden, wie die Frage, ob Impfstoffe bei einer möglichen Knappheit gerecht zwischen Apotheken und Arztpraxen verteilt werden, heißt es in einem Beschluss der Kammer.
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