Politik

Anträge für Apps ab Mitte Mai möglich

  • Mittwoch, 22. April 2020
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Berlin − Die Möglichkeiten für Erstattungen Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) durch die Krankenkassen nehmen weiter an Fahrt auf. Für Anbieter der digitalen Anwen­dungen will das für die Genehmigungen zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab dem 5. Mai Beratungsgespräche anbieten.

Einen Antrag können Digital-Unternehmen oder Anbieter von DiGAs ab Mitte Mai auf den Seiten des BfArM einreichen. Ein genaueres Datum konnte beim DiGA-Summit des „Health Innovation Hub“ vom Bundesgesundheitsministerium nicht genannt werden.

Bei der Veranstaltung, die als digitales Angebot stattfand, erklärte Bundesärztekammer­präsident Klaus Reinhardt, dass aus der Sicht von Ärzten die neuen Produkte den ärztli­chen Alltag ergänzen und befördern sollte.

„Nicht alles, was Patienten hip und chic finden ist hilfreich oder wichtig für Ärzte“, sagte Reinhardt. Damit mehr Entwickler und Gründer von Start-ups auch den ärztlichen Bedarf sehen, rief der BÄK-Präsident zur Zusammenarbeit mit Ärzten oder medizinischen Fach­gesellschaften auf.

Auch der GKV-Spitzenverband rief dazu auf, dass die nun ausgegebenen Gelder „sinnvoll eingesetzt werden“. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes der Krankenkassen, erklärte: „Wir wollen, dass digitale Angebote ein integraler Bestandteil der Versorgung werden, wir schlagen hier ein neues Kapitel auf.“

Für Gottfried Ludewig (CDU), Abteilungsleiter für Digitalisierung im Bundesgesund­heits­ministerium, ist die Entwicklung des Digitalen Versorgungsgesetzes sowie die daraus re­sultierende Veröffentlichung eines Leitfadens durch das BfArM ein „innovativer“ Schritt, auch für den Gesetzgeber.

„Wir haben vor eineinhalb Jahren mit der Diskussion begonnen, ob wir mit den DiGAs ei­nen neuen Weg gehen. Wir haben dann entschieden, dass wir als Gesetzgeber in diesem neuen Bereich auch neue Schritte gehen müssen.“ Er mahnte, dass zu Beginn der Verord­nung von DiGAs noch nicht alles perfekt sein könne, aber es „vertretbare Risiken“ seien. Es solle aber ein lernendes System sein und der 120-seitige Leitfaden des BfArM soll noch angepasst werden können, betonten Vertreter des BfArM.

Ab dem Herbst sollen Anbieter von DiGAs ihre Produkte über die GKV abrechnen können. Ärzte können entsprechende Anwendungen verschreiben. Die „Apps auf Rezept“ waren im Digitale Versorgungsgesetz Anfang November beschlossen worden.

bee

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