E-Health: Erste DiGAs auf Rezept im August

Berlin – Bereits im August wird die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Die Grundlagen seien gelegt, nun werde es ernst, sagte Lars Hunze, zuständiger Referent des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), gestern im Rahmen einer Veranstaltung des Health Innovation hub (hih) des BMG.
Seit Anfang Juni können DiGA-Hersteller Anträge zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Auf Basis des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) und der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) wurde vom Gesetzgeber ein Anspruch für GKV-Versicherte auf eine Versorgung mit DiGA geregelt.
Wie Wiebke Löbker, Leiterin des Innovationsbüros beim BfArM, erläuterte, laufen die Arbeiten an der Ausgestaltung des Verzeichnisses „mit Hochdruck“. 14 Anträge auf Listung seien bislang in der Bearbeitung – zudem habe man seitens des BfArM etwa 50 Beratungen für DiGA-Hersteller durchgeführt. Für interessierte Hersteller aus dem Ausland soll zeitnah eine englischsprachige Version des BfArM-Leitfadens zum Verfahrensablauf bereitgestellt werden.
Die notwendigen Anpassungen des Bundesmantelvertrages sowie die Erarbeitung einer Abrechnungsrichtlinie für die Hersteller sollen laut Michael Weller vom GKV-Spitzenverband rechtzeitig abgeschlossen sein. Die Implementierung der DiGAs in das GKV-System sei damit sichergestellt. Aufgrund der schnellen Umsetzungsgeschwindigkeit werde man die im August anlaufenden Prozesse der Beratung, Verordnung, Bereitstellung und Abrechnung stetig evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern.
Wie Vertreter der Hersteller und Kassen im Rahmen der hih-Veranstaltung gemeinsam betonten, habe man in der Kürze der Zeit „bestmöglichste Lösung“ erzielt. Der DiGA-Versorgungsprozess soll perspektivisch – so ist es auch in einer dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden gemeinsamen Erklärung von Kassen und Herstellern fixiert – volldigital erfolgen.
In der Anfangsphase wird eine Papierverordnung (Muster 16) genutzt, die an die Krankenkasse weitergegeben wird. Diese übermittelt einen Freischaltcode (Rezept-Code) an den Versicherten, welcher den Freischaltcode in der beim Hersteller oder in einem App-Store heruntergeladenen Anwendung eingibt. Der Freischaltcode wird dann über den DiGA-Anbieter an die Krankenkasse zur Prüfung auf Gültigkeit gesendet. Auf der Basis des Prüfergebnisses erfolgt eine Freischaltung der DiGA.
Herstellerverbände und Krankenkassen streben eine gemeinsame Kommunikation zur Information der Versicherten über den neuen Leistungsanspruch sowie über Informationen zu den DiGAs an. Julius Lehmann von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass eine erfolgreiche Einbindung von DiGAs in die Behandlungskonzepte auch eine intensive Information der Ärzteschaft erfordere.
Zudem müsse es eine zweischienige Vergütung für die entstehenden Zeitaufwände geben. Neben einer App-unabhängigen Pauschale für die allgemeine Aufklärung der Patienten seien auch Vergütungsansätze für gegebenenfalls an die DiGAs gekoppelte ärztliche Leistungen erforderlich.
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