Ärzteschaft

Anzahl von Medizinischen Versorgungszentren legt um knapp zehn Prozent zu

  • Donnerstag, 28. Dezember 2023
/picture alliance, Carmen Jaspersen
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Berlin – Die Anzahl von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) betrug Ende des vergangenen Jahres 4.574. Ende 2021 waren 4.179 MVZ zugelassen – das bedeutet einen Zuwachs von knapp 9,5 Prozent. Dies geht aus aktuellen Kennzahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich den Daten zufolge die Anzahl der zugelassenen MVZ mehr als verdoppelt (2012: 1.938, plus 136 Prozent). Die überwiegende Mehrheit der MVZ befand sich 2022 mit 43 Prozent in vertragsärztlicher/-psychotherapeutischer sowie Krankenhausträgerschaft (ebenfalls 43 Prozent).

Knapp 700 beziehungsweise etwa 14 Prozent der MVZ befanden sich in „sonstiger Trägerschaft“. Dieser Träger­anteil ist somit in den vergangenen zehn Jahren deutlich gesunken – 2012 betrug er noch 23 Prozent.

Der Entwicklung hin zu mehr MVZ folgend, stieg auch die Gesamtzahl der in MVZ tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf 28.140 zum Stichtag 31. Dezember 2022. Davon befanden sich 26.434 im Anstellungsverhältnis. Im 10-Jahresvergleich verdreifachte sich damit die Gesamt­zahl der in MVZ tätigen Ärzte und Psychotherapeuten nahezu (2021: 11.917).

Der Aufwuchs an Gesamt-MVZ verteilt sich unterschiedlich auf die verschiedenen Fachgruppen. /Grafik: BMVZ e.V., Daten: KBV
Der Aufwuchs an Gesamt-MVZ verteilt sich unterschiedlich auf die verschiedenen Fachgruppen. /Grafik: BMVZ e.V., Daten: KBV

Insgesamt geht damit der Trend klar in Richtung Anstellung: Die Zahl der in den MVZ tätigen nicht angestellten Vertragsärzte und Vertrags­psychotherapeuten blieb auf vergleichsweise niedrigem Niveau relativ konstant (2012: 1.441; 2022: 1.706).

Weiter gestiegen ist hingegen die Anzahl der fachgleichen MVZ – auf 2.294. Seit 2016 hat sich die Zahl fast verachtfacht (2016: 315).

Die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachge­sellschaften (AWMF) mahnte jüngst anlässlich einer Veranstaltungs­reihe, die Tatsache, dass immer häufiger private Investoren Praxen oder MVZ betreiben, dürfe sich nicht negativ auf die Qualität der Behandlung auswirken.

„Das primäre Ziel von Investoren, laufende Erträge zu erzielen und den Wert der Praxis zu steigern, ist grund­sätzlich nicht verwerflich, sofern die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten nicht darunter lei­det. Damit verbunden stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Art der Behandlung unterscheidet, wenn private Investoren die Praxen oder MVZ betreiben“, sagte Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.

Darüber hinaus gelte es durch Studien zu untersuchen, woher die Gewinne stammen, die investorenbetriebe­ne MVZ oder Praxen machen. „Die Gründe dafür können sowohl in einer effizienteren Beschaffung, einer schlechteren Vergütung des Personals oder in höheren Erträgen aus GKV-Beiträgen liegen“, so Treede.

Das Ziel jedes Inverstors läge in der Erwirtschaftung von Kapital, betonte Simon Reif, Leiter der Forschungs­gruppe Gesundheitsmärkte in Deutschland am Leibnitz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Ärztliche Praxisinhaber müssten letztlich nach gleichen Prinzipien arbeiten, um Mitarbeiter, Geräte und Sachmittel bereitzustellen.

Die entscheidende Frage sei jedoch, ob eine schlechtere Versorgung erfolgt, wenn Praxen oder MVZ von In­vestoren betrieben werden – dies müsse in Studien untersucht werden. Für eine evidenzbasierte Gesundheits­politik müsse hier der Zugang zu Daten für die Wissenschaft verbessert werden.

aha

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