Studie: Datenbasierte Grundlage für MVZ-Diskussion möglich

Berlin – Eine mögliche Vorgehensweise zur vergleichenden Untersuchung des Abrechnungsverhaltens von ambulanten Einrichtungen auf Basis der vertragsärztlichen Abrechnung wurde gestern in Berlin vorgestellt.
Die entsprechende Studie wurde mit Blick auf die Diskussion über mögliche Regulierungsbedarfe von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auf Initiative des Bundesverbandes der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) von Frank-Ulrich Fricke, Professor für Gesundheitsökonomie an der Technischen Hochschule Nürnberg, verfasst.
„Mit der vorliegenden explorativen Studie wird ein praktikabler Ansatz vorgestellt, der vergleichende Untersuchungen des Abrechnungsverhaltens von ambulanten Einrichtungen auf Basis vorhandener Daten ermöglicht“, erläuterte Fricke. Anhand der untersuchten Indikatoren sei es ohne größeren Aufwand möglich, Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten von Vertragsärzten beziehungsweise MVZ festzustellen.
Diese könnten dann in weiterführenden Analysen in der jeweiligen KV geklärt und gegebenenfalls sanktioniert werden. „Das sehen die gesetzlichen Prüfaufträge vor“, betonte Fricke. Möglich sei aus seiner Sicht eine „vollautomatisierte Auffälligkeitsprüfung“.
„Mit einer regelhaften Durchführung solcher, auch im SGB V vorgesehenen Prüfungen, die weitgehend automatisiert durchgeführt werden könnten, ließe sich auch empirisch zeigen, ob ein weiterer Regulierungsbedarf von MVZ in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung überhaupt erforderlich ist“, so der ALM-Vorsitzende Michael Müller.
Ohne eine solche empirische Basis blieben Vorwürfe, wie etwa der „Rosinenpickerei“, aus Teilen der Politik und Selbstverwaltung gegenüber MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern ohne Beleg. Die geforderten politische Maßnahmen würden evidenzfrei sein, warnte Müller. Wer Regulierung fordere, müsse hierzu auch Daten vorlegen.
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