Vermischtes

Anzeigen gegen Lauterbach gestellt

  • Freitag, 16. September 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Kay Nietfeld
/picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekommt gerade nicht nur gesundheitspolitisch Gegenwind. Jetzt muss er sich auch noch mit einer Reihe von Klagen, unter anderem der AfD, gegen seine Person befassen.

Zum einen ermittelt derzeit das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Mitte gegen Lauterbach. Grund ist ein möglicher Verstoß gegen die Coronaisolations­vorschriften des Landes. Ein Sprecher des Bezirks sagte heute, dass fünf Anzeigen gegen Lauterbach beim Amtsarzt oder Gesundheitsamt eingegangen seien.

Diesen werde nun nachgegangen. Zuerst hatte darüber die Welt online berichtet. Das Gesund­heitsamt habe sich kürzlich an das Büro des Gesundheitsministers gewandt und um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, sagte der Sprecher weiter. Eine Antwort sei jedoch noch nicht eingegangen.

Lauterbach war am 4. August positiv auf das Coronavirus getestet worden, seine Amtsgeschäfte nahm er des­halb vorübergehend aus der häuslichen Isolation wahr. Auf Twitter schrieb der vierfach Geimpfte zuerst von „leichten“, später von „stärkeren Symptomen als erwartet“.

Nach sechs Tagen, am 10. August, nahm Lauterbach wieder an einer Kabinettssitzung teil. Einen Tag zuvor hatte er getwittert, dass es langsam aufwärts gehe – und weiter geschrieben: „Hoffe, die Genesung ist bald komplett.“ Der ARD sagte er am selben Tag, dass er zwar wieder negativ sei, sich aber nicht ganz fit fühle.

Die Coronaverordnung des Landes Berlin sieht eine vorzeitige Beendigung der zehntägigen Isolationspflicht erst dann vor, wenn der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass das Gesundheitsamt das Ministerium schon vor Wochen einmal kontaktiert habe. Es seien dem Amt damals dieselben Auskünfte wie der Öffentlich­keit zu Isolationszeit und Testergebnissen des Ministers gegeben worden. Lauterbach habe sich fünf Werktage nach Feststellung seiner Infektion PCR-testen lassen. Der CT-Wert des Tests habe dabei deutlich über 30 gele­gen und somit angezeigt, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr infektiös gewesen sei.

Vor dem Verlassen der Isolation am 10. August seien drei Schnelltests negativ und Lauterbach seit mehr als 48 Stunden symptomfrei gewesen. „Da der Minister sicher sein wollte, nicht mehr ansteckend zu sein“, habe er die Schnelltests zudem mit einem PCR-Nachweis bestätigt. „Nach unseren Informationen ist der Fall für das Gesundheitsamt erledigt“, teilte das BMG weiter mit.

Eine zweite juristische Baustelle tut sich an anderer Stelle auf. Nach einer Anzeige von Lauterbach gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat diese nun ihrerseits Lauterbach angezeigt. Das teilte sie heute mit. Sie habe den SPD-Politiker bei der Berliner Polizei wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 164 des Strafgesetzbuches angezeigt.

In dem Paragrafen geht es um „Falsche Verdächtigung“. Er stellt es unter Strafe, wenn jemand einen anderen „wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat“ verdächtigt, um ein „behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen“.

Der Gesundheitsminister hatte gestern eine Anzeige gegen von Storch bestätigt. Einem Spiegel-Bericht zufol­ge geht es um Beleidigung. Demnach soll die AfD-Politikerin nach Lauterbachs

afp/dpa

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