AOK Bayern registriert weniger Behandlungsfehler

München – Die AOK Bayern hat im vergangenen Jahr 438 bestätigte Behandlungsfehler registriert. 2019 waren es noch 482 Fälle gewesen. Auch die Zahl der Erstberatungen wegen eines Verdachts auf einen Fehler sank von 2.936 (2019) auf 2.393 Fälle (2020).
Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es in den Bereichen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin/Kieferchirurgie. Dies zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht zum Behandlungs- und Pflegefehlermanagement der AOK Bayern.
Grund für die sinkenden Zahlen ist laut der Kasse vermutlich der Rückgang der Behandlungen im Pandemiejahr 2020. „Die medizinische Versorgung in Deutschland bewegt sich ohne Zweifel auf einem sehr hohen Niveau“, sagte Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern. Dennoch könnten Behandlungsfehler geschehen. Die AOK fordere daher eine Beweiserleichterung für Geschädigte.
Bisher müssen betroffene Patienten nicht nur den Fehler und den Schaden beweisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang. Künftig sollte für die Kausalität eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als 50 Prozent ausreichen, so Schirmer. Belastend für die Betroffenen seien zudem die teils langwierigen juristischen Auseinandersetzungen.
Schirmer plädiert daher für beschleunigte Verfahren: „Mediation kann einen Rechtsstreit deutlich verkürzen und sollte daher im Medizinrecht grundsätzlich obligatorisch sein“, sagte er.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: