Ärzteschaft

Weiterhin wenige Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz und Hessen

  • Mittwoch, 14. April 2021
/picture alliance, Susann Prautsch
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Mainz/Frankfurt – Die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern Rheinland-Pfalz und Hessen haben ihre Statistik für das vergangene Jahr vorgelegt. Danach liegt die Zahl der bestätigten Behandlungsfehler weiterhin niedrig.

In Rheinland-Pfalz haben im vergangenen Jahr 375 Patienten den Schlichtungsausschuss angerufen. 315 Sachentscheidungen wurden getroffen (2019: 306). Bei 21,3 Prozent dieser Entschei­dungen (67 Fälle) be­jahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote leicht höher als im Jahr zuvor mit 18 Prozent.

Die meisten Behandlungsfehler in den Krankenhäusern betrafen Operationen (30), gefolgt von bild­ge­bender Diagnostik und allgemeiner Diagnostik (je sieben Fälle). Besonders häufig litten die Patienten unter Arthrose, Darmkrankheiten und Verletzungen der Hand oder des Handgelenks.

Rund zwei Drittel aller Anträge betrafen die Krankenhäuser, vor allem die Unfallchirurgie (95 Fälle). Ge­folgt von Allgemeinchirurgie (29 Fälle) und Innere Medizin (21 Fälle). Die Unfallchirurgie verursachte auch im ambulanten Bereich die meisten Beschwerdefälle (elf), dicht gefolgt von den Hausarztpraxen (zehn).

„Ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen: Das bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten“, sagte der Präsident der Landesärztekammer, Günter Matheis.

Bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen haben Patienten im vergan­genen Jahr 858 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt – gegenüber 872 Anträgen im Vorjahr. Die Sachverständigen bejahten in 93 (21,4 Prozent) der 434 gutachterlich abschließend geprüf­ten Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärzten (gegenüber 27,1 Prozent im Jahr 2019).

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe in Praxis und Krankenhaus betrafen die Fachgebiete Orthopä­die, Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Handchirurgie und Neurochirurgie sowie Innere Medizin.

So entfielen von den 434 gutachterlich geprüften Patientenvorwürfen 87 auf die Orthopädie, 70 auf die Unfallchirurgie, 40 auf die Allgemeinchirurgie, 22 auf die Innere Medizin, 17 auf die Handchirurgie und 16 auf die Neurochirurgie.

„In der Medizin geht es jeden Tag um die Gesundheit und das Leben von Patienten. Da ist jeder Fehler ein Fehler zu viel“, sagte der Präsident der Kammer, Edgar Pinkowski. „Dennoch lässt sich aus den ge­sunkenen Fallzahlen in Hessen eine hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen – und das trotz des Ausnahmecoronajahres“, betonte er.

hil

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