Ärztekammer Bremen richtet eigene Schlichtungsstelle für Behandlungsfehlervorwürfe ein

Bremen – Die Ärztekammer Bremen hat eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet, um Patienten und Ärzten die Möglichkeit zu geben, Behandlungsfehlervorwürfe vor Ort in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zu klären. Das berichtet die Kammer in ihrem Magazin Kontext.
„Die Erfahrungen, die die Gutachterkommissionen und die Schlichtungsstellen der Ärztekammern in den letzten 40 Jahren gemacht haben, zeigen, dass ihre Verfahren gut geeignet sind, Klagen vor den Zivilgerichten zu vermeiden“, heißt es in dem Beitrag.
Die norddeutschen Ärztekammern hatten seit 1977 eine gemeinsame Schlichtungsstelle. Sie war zunächst für die fünf norddeutschen Ärztekammern Bremen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Anfang der 1990er Jahre kamen die Ärztekammern Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dazu, 2014 das Saarland.
„Trotz der erfolgreichen Tätigkeit der gemeinsamen Schlichtungsstelle in den vergangenen 40 Jahren haben die Ärztekammern entschieden, dass die gemeinsame Schlichtungsstelle zum Ende des Jahres 2021 ihren Betrieb einstellen wird“, informiert die Ärztekammer Bremen in dem Beitrag.
Der Vorstand der Kammer hatte daraufhin im Oktober 2020 beschlossen, eigene Strukturen für ein Schlichtungsverfahren aufzubauen. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat dafür am 23. November 2020 die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Mitglieder der neuen Bremer Schlichtungsstelle sind laut der Kammer erfahrene Fachärzte. „Die ärztlichen Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind, werden vom Vorstand für die Dauer der Legislaturperiode berufen. Unterstützt werden die ärztlichen Mitglieder von Juristen mit der Befähigung zum Richteramt“, so die Autoren des Beitrages.
Zudem müssten alle Parteien mit dem Verfahren einverstanden sein. Das Verfahren erfolgt schriftlich. „Eine Zeugen- oder Parteivernehmung oder eine persönliche Untersuchung erfolgen hingegen nicht“, erläutern die Autoren.
Ziel des Schlichtungsverfahrens sei, den Streit einvernehmlich außergerichtlich beizulegen. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle sei aber nicht rechtlich bindend. Auch der Rechtsweg stehe bei einer Entscheidung der Schlichtungsstelle weiterhin offen.
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