AOK-Bundesverband will Ärzte nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlen

Berlin – Die regelmäßige „Befüllung“ der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Ärzte sollte aus Sicht des Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nicht extra bezahlt werden. Das geht aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum geplanten Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hervor.
Die AOK argumentiert, es gebe bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten.
„Es kann nicht sein, dass die Ärzte für jeden Klick in ihrer Praxissoftware extra bezahlt werden“, betonte Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Mehr werde es für die automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten künftig nicht brauchen.
Den neu formulierten Anspruch des Patienten, dass sein Arzt Daten in die ePA einträgt, ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes richtig. „Die Patienten haben künftig ein Recht darauf, dass die Ärzte ihre Akte befüllen. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen“, so Litsch.
KBV: Arztpraxen sind keine Lesestube
Für das erstmalige Befüllen der Akte erhalten die Mediziner den Plänen des Gesetzgebers zufolge eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021. Eine Vergütung für das Befüllen ab dem 1. Januar 2022 sollen die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren.
Am zeitlichen und technischen Aufwand des Befüllens der ePA hatte sich bereits die Kritik der Ärzte entzündet. „Etwaige Vorstellungen, die Arztpraxen als ‚Lesestube‘ für elektronische Patientenakten nutzen zu wollen, sind absolut kontraproduktiv“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister in der vergangenen Woche.
Der erforderliche Aufwand sei angesichts der ohnehin schon am Limit arbeitenden Praxen nicht zu rechtfertigen. Die Kollegen in den Praxen und ihre Mitarbeitenden würden dringend zur Patientenversorgung gebraucht.
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss sich daran messen lassen, wie sie die Versorgung der Patienten verbessert, und wie sie hilft, die Arbeit der Kollegen in den Praxen zu entlasten – ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen. Eindeutige Antworten auf diese notwendigen Zielsetzungen erkenne ich in diesem Entwurf nicht“, hatte auch der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen erklärt.
Nachbesserungsbedarf gibt es aus Sicht der AOK auch beim Thema Datenspende. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Versicherte ihre ePA-Daten ab 2023 freiwillig der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen können.
Bisher sei im Gesetzesentwurf nicht ausreichend beschrieben, was mit den im geplanten Forschungsdatenzentrum vorliegenden personenbezogenen Daten passieren solle, wenn ein Versicherter seine Einwilligung zur Datenspende widerrufe.
Zudem sollte jeder Versicherte festlegen können, wer seine Daten nutzen darf: „Man sollte hier zwischen Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf der einen Seite und privaten Unternehmen auf der anderen Seite unterscheiden können.“
Kritisch sieht der AOK-Bundesverband Regelungen zum elektronischen Rezept. Die geplante Regelung führe zu einer Monopolisierung der Software-Entwicklung, die für die Versicherten keine Vorteile haben wird. „Aus unserer Sicht wäre es besser, die Funktion des e-Rezepts in die elektronische Patientenakte zu integrieren“, so Litsch.
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