Ärzte enttäuscht über geplante Regelungen für elektronische Patientenakte

Berlin – Die im Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) umrissenen Regelungen für elektronische Patientenakten (ePA) sind nicht praxistauglich. Zu diesem Ergebnis kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „So wird keine Akzeptanz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen bei den niedergelassenen Ärzten geschaffen“, lautet das Fazit des KBV-Vorstands.
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss sich daran messen lassen, wie sie die Versorgung der Patienten verbessert, und wie sie hilft, die Arbeit der Kollegen in den Praxen zu entlasten – ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen. Eindeutige Antworten auf diese notwendigen Zielsetzungen erkenne ich in diesem Entwurf nicht“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Laut dem Referentenentwurf sollen Patienten spätestens ab dem 1. Januar 2022 detailliert festlegen können, welche Daten sie auf ihrer ePa mit welchem Arzt teilen. Dies wird in der ersten Ausbaustufe der ePa, die ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bereitgestellt werden muss, nur sehr eingeschränkt möglich sein. Die grundsätzliche Nutzung der ePa bleibt für Versicherte freiwillig.
Mit dem neuen PDSG erhalten Versicherte auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte diese Akte befüllen. Für das erstmalige Befüllen der Akte erhalten die Mediziner eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021. Eine Vergütung für das Befüllen ab dem 1. Januar 2022 sollen die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren.
Am zeitlichen und technischen Aufwand dieses Befüllens der ePA entzündet sich die Hauptkritik der Ärzte. „Etwaige Vorstellungen, die Arztpraxen als ‚Lesestube‘ für elektronische Patientenakten nutzen zu wollen, sind absolut kontraproduktiv“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister.
Der erforderliche Aufwand sei angesichts der ohnehin schon am Limit arbeitenden Praxen nicht zu rechtfertigen. Die Kollegen in den Praxen und ihre Mitarbeitenden würden dringend zur Patientenversorgung gebraucht.
KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel betonte zudem, die Verantwortung für die IT-Sicherheit der Komponenten dürfe nicht auf die Arztpraxen abgewälzt werden.
„Das gilt auch für die erheblichen Kosten, die ihnen im Zuge der mit der Digitalisierung verbundenen strukturellen Veränderungen entstehen werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, klare Vorgaben zur Finanzierung der Strukturkosten zu setzen. Auch dies ist ein im Sinne der Akzeptanz notwendiges Signal“, sagte er.
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