Ärzteschaft

Neues Gütesiegel für Onlineangebote zur psychischen Gesundheit

  • Dienstag, 13. August 2019
/Maksim Kostenko, stockadobecom
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Berlin – Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat ein eigenes Gütesiegel für Onlineangebote zur psychischen Gesundheit entwickelt. Ziel des Gütesiegels ist nach Angaben des BDP anhand von wissenschaftlichen Kriterien eine Aus­sage über die Qualität der Internetanwendung oder der App zu machen und damit für den Nutzer mehr Transparenz zu schaffen.

Der Berufsverband reagiert mit dem Gütesiegel auch auf den Entwurf für ein Digitales Versorgungsgesetz (DVG) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der Anfang Juli vom Kabinett beschlossen wurde.

Das DVG enthält unter anderem Regelungen, wie Ärzte und Psychotherapeuten ihren Pa­tienten künftig Gesundheits-Apps verschreiben können. Der wissenschaftliche Nachweis, dass diese Gesundheitsangebote die Versorgung tatsächlich verbessern, soll aber erst nach einem Jahr erbracht werden müssen. Der BDP bezeichnet dieses Vorhaben als „be­sorgniserregend“.

„Wir finden es besonders bedenklich, wenn psychisch erkrankte Menschen von Internet­an­geboten zweifelhafter Qualität davon abgehalten werden, sich frühzeitig in qualifizier­te Therapie zu begeben“, erklärte Julia Scharnhorst, Vorsitzende der Sektion Gesundheits­psychologie im BDP und Leiterin der Expertengruppe für das Gütesiegel.

Für das Gütesiegel „Psychologisches Gesundheitsangebot“ prüft der BDP auf Antrag des Inhabers oder Trägers einer Software/App anhand einer Liste von Qualitätskriterien. Dazu gehören:

  • Transparenz und Nutzerfreundlichkeit des Angebots: Geprüft wird beispielsweise, ob der Nutzer über die Erfassung seiner Daten informiert und um Erlaubnis gefragt wird. Ebenso, ob alle Kooperationen, insbesondere mit der Pharmaindustrie, für die Nutzer erkennbar sind.

  • Psychologische Professionalität: Festgestellt wird unter anderem, ob bei dem Ange­bot betont wird, dass es sich um keinen Ersatz für eine Psychotherapie handelt, be­ziehungsweise ob eine Abgrenzung zur heilkundlichen Tätigkeit erfolgt. Wird si­cher­gestellt, dass bei krankheitswertiger Symptomatik an Ärzte oder Psychothera­peuten verwiesen wird? Gibt es Anleitungen, wie sich Nutzer in Krisensituationen verhalten sollen? Nachgewiesen werden muss auch, dass bei der Entwicklung des Angebots ein Diplom-Psychologe oder Psychologischer Psychotherapeut involviert war.

  • Effektivität des Angebots: Geprüft wird, ob eine Pilotstudie zur Evaluierung durch­geführt wurde oder ob diese geplant ist. Kann ein psychologisch anerkanntes Ver­fahren oder eine Methode zugrunde gelegt werden und ist eine Wirksamkeit des Konzepts für den vorgesehenen Anwendungszweck plausibel zu erwarten?

  • Datenschutz: Geprüft wird unter anderem, ob die Datenerfassung verschlüsselt er­folgt und ob die Server in Deutschland oder Europa stehen. Wichtig ist auch, ob das Angebot auch anonym genutzt werden kann.

Der BDP wählt nach eigenen Angaben externe Gutachter zu den einzelnen Kategorien (Psychologen, Psychotherapeuten, IT-Spezialisten). Diese schlagen der Expertengruppe Gütesiegel die Annahme oder Ablehnung eines Angebotes vor oder regen auch Modifika­tionen an. Die Kosten für das Prüfverfahren trägt der Antragsteller.

Das erste Gütesiegel des BDP erhielt die App DE-RENA zur Nachsorge von Patienten des Reha Zentrums Bad Salzuflen. Eigensetzt wird die App dort zusammen mit einem telefo­nischen Coaching. DE-RENA soll die Patienten bei der Integration der neu erlernten Fähig­keiten im Alltag unterstützen.

PB

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