AOK und Marburger Bund: Vorhaltefinanzierung am Bedarf orientieren

Berlin – Das Vorhaltebudget eines Krankenhauses sollte künftig unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden, um ökonomische Fehlanreize zu vermeiden. Sicherstellungszuschläge seien weiterhin unabhängig vom Vergütungssystem zu gewähren und dürften nicht Teil des Vorhaltebudgets werden.
Diese Auffassung äußerten heute der AOK-Bundesverband und der Marburger Bund (MB), die sich zu einem fachlichen Austausch getroffen hatten. Beide Seiten waren sich auch einig, dass eine Krankenhausreform von einer validen Auswirkungsanalyse begleitet sein muss.
Dazu gehört nach Ansicht des Kassenverbandes und der Ärztegewerkschaft auch eine Erhebung der Ist-Situation, unter anderem in Bezug auf die tatsächlich belegbaren Betten sowie die weitere Untersuchung der Effekte einer Leistungskonzentration.
„Da die Umstellung der Krankenhausfinanzierung nach derzeitiger Planung noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist dafür zu sorgen, dass in der Zwischenzeit keine versorgungsrelevanten Strukturen abgebaut werden“, erklärte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna.
„Eine Vorhaltekostenfinanzierung stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und verhindert ökonomische Fehlanreize bei der Leistungserbringung“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.
Einem Vorschlag der AOK zufolge sollte sich die Höhe der Vorhaltebudgets an der bedarfsbezogenen Zuweisung der Leistungsgruppen orientieren und somit den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung widerspiegeln. Für den Marburger Bund ist entscheidend, dass durch die Vorhaltekostenfinanzierung alle patientennahen Personalkosten abgedeckt sind.
Eine komplette Abkehr vom Fallpauschalensystem, wie vom Marburger Bund gefordert, lehnt der AOK-Bundesverband unter Verweis auf den Leistungsbezug der Vergütung ab. Im Zusammenspiel mit der geplanten Vorhaltefinanzierung würden die Krankenhäuser zukünftig besser in der Lage sein, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Einigkeit bestand darin, dass die Entbürokratisierung der Versorgung einen größeren Stellenwert bekommen muss.
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