Hilfsmittelhersteller wollen Antragsrecht für Forschungsdaten

Berlin – Die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen (eurocom) hat die Bundesregierung aufgefordert, das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz zeitnah umzusetzen. Dadurch ergäbe sich die Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland signifikant zu verbessern, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier des Verbandes.
Eurocom verwies darauf, dass die Europäische Kommission im Mai 2022 den Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) unterbreitet hat. Ziel ist der geregelte Austausch von Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Daten sollen zudem für die zweckgebundene Forschung und Entwicklung nutzbar gemacht werden.
„Auf nationaler Ebene muss allerdings schon jetzt der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen werden, um die EU-Verordnung wirksam und widerspruchsfrei umzusetzen“, sagte eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier. Insbesondere müsse der Industrie ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V eingeräumt werden. Routinedaten müssten verfügbar sein, um die Versorgung zu verbessern und die Anforderungen an die Sicherheits- und Leistungsnachweise wirtschaftlich umzusetzen und fortlaufend zu aktualisieren.
Wie die Prozesse innerhalb der Rechtsräume miteinander vereint werden, wird laut eurocom maßgeblich mitbestimmen, in welchem Tempo die Entwicklung voranschreitet und den Patienten zugutekommt. Aufgabe der Regierung müsse daher die zügige Entwicklung einer zukunftsfähigen Datenpolitik in Einklang und Austausch mit europäischer Gesetzgebung sein.
„Im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie ist es unerlässlich, Konzepte auszuarbeiten, an denen alle an der Patientenversorgung Beteiligten mitwirken – also auch die Industrie“, so Hagemeier.
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