Aortenklappenersatz: Kardiologen wollen Behandlungsleitlinien umschreiben

Düsseldorf – Angesichts neuer Studienergebnisse zum minimalinvasiven, kathetergestützten Aortenklappenersatz (TAVI) will die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) die Behandlungsleitlinien anpassen und fordert neue Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Krankenkassen.
„Es haben sich in den letzten Wochen dramatische Änderungen der Datenlage ergeben. Ein alter Goldstandard gerät ins Wanken und wird durch eine neue Therapie ersetzt“, sagte Helge Möllmann, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Interventionelle Kardiologie der DGK.
Hintergrund ist die im März 2019 vorgestellte PARTNER-3-Studie, die TAVI mit der chirurgischen Implantation neuer Aortenklappen verglichen hat. Bei dem interventionellen TAVI-Verfahren wird eine Klappenprothese per Katheter über die Leistenarterie der Patienten direkt ins Herz eingebracht und entfaltet. Eine Operation am offenen Brustkorb ist damit nicht mehr nötig.
Die Studie zeigte eine Überlegenheit der TAVI-Methode gegenüber dem chirurgischen Verfahren: Nach zwölf Monaten waren 15,1 Prozent der chirurgisch behandelten Patienten verstorben, erlitten einen Schlaganfall oder mussten wegen Komplikationen erneut stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Bei der TAVI waren es 8,5 Prozent der Patienten. Wurden ausschließlich die Punkte Tod und behindernder Schlaganfall betrachtet, konnten durch die TAVI-Prozedur rund zwei Drittel der Ereignisse reduziert werden.
Die DGK sieht nun die „unbedingte Notwendigkeit“, die Behandlungsleitlinien dieser Datenlage zügig anzupassen, da „eine therapieverändernde neue Evidenz durch die Daten entstanden ist“. „Eindeutig ist es an der Zeit, TAVI zum Goldstandard in der Therapie der Aortenklappenstenose zu erklären und die regulatorischen Voraussetzungen seitens des G-BA und der Krankenkassen an die veränderte Datenlage anzupassen“, sagte der DGK-Experte Karl-Heinz Kuck.
Dabei geht es zum Beispiel um die Altersgrenzen für TAVI: Es sei aufgrund der neuen Daten naheliegend, die Altersgrenze für die TAVI von momentan 75 Jahren auf 70 zu senken, so die Fachgesellschaft. Außerdem sollte das minimalinvasive Verfahren, sofern es anatomisch gut durchführbar sei, als Standardbehandlung erwogen und der chirurgische Klappenersatz bei Patienten ab 70 nur als Alternative in Erwägung gezogen werden.
„Alle Patienten müssen gemeinsam hinsichtlich der optimalen Behandlungsmöglichkeit von Kardiologen und Chirurgen begutachtet werden, auch die, die initial an die chirurgischen Kollegen überwiesen wurden“, fordert Möllmann. „Die optimale Therapie wird, das zeigen uns die Daten, in den allermeisten Fällen die TAVI sein“, ist er überzeugt.
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