Apotheken geben mehr Cannabisblüten ab

Berlin – Im März wurde die Abgabe von medizinischem Cannabis an Schwerstkranke per Gesetz erleichert. Seitdem ist die Zahl der Rezepte und der abgegebenen Cannabisblüten deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr gaben die Apotheker rund 10.600 cannabishaltige Zubereitungen und Cannabisblüten an Patienten aus, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) heute in Berlin mitteilte.
Die Verordnungen auf Kosten der Krankenkassen stiegen an – von 564 Einheiten im März auf fast 5.000 Einheiten im Juni. Auch die Zahl der Rezepte stieg in gleichem Maß auf rund 5.100. Waren es im März noch 488 Rezepte, lag die Zahl im Juni bei 2.213. Zusätzlich verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabisinhaltsstoffen oder -extrakten.
Angesichts der Zahlen sei davon auszugehen, dass „immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden“, erklärte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten tatsächlich mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen verordnet wurden, seien allerdings nicht möglich. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten lediglich rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken.
Mit der Gesetzesnovelle sollte schwerkranken Patienten der Zugang zu Cannabis erleichtert werden. Die Krankenkassen bezahlen jetzt die Kosten für Cannabisarzneimittel, bis zur Gesetzesänderung kamen sie nur in Einzelfällen für die teure Therapie auf. Das Bundesgesundheitsministerium räumte kürzlich allerdings Engpässe bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Medizinalhanf ein. Einige Sorten Cannabisblüten seien im Einzelfall nicht lieferbar, hieß es.
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