Keine Änderungen am Cannabisgesetz geplant
Berlin – Die Bundesregierung plant keine Änderungen am Cannabisgesetz. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie werde nicht abgeschafft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es von der Bundesregierung. Die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliege, wie er ansonsten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter.
Zuletzt war die Kritik von Linken und Grünen an den Krankenkassen immer größer geworden, weil die Versorgung der schwer kranken Patienten mit medizinischem Cannabis immer noch nicht richtig funktioniert. „Von Patienten mit Besitzerlaubnis weiß ich, dass die Krankenkassen nicht immer die Kosten für die Medizin erstatten“, sagte kürzlich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Frank Tempel.
Weiteres Problem seien Lieferengpässe bei den Apotheken. Seit dem 10. März können schwer kranke Patienten Cannabis als Medizin erhalten, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das muss ein Arzt entscheiden.
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