Apotheken kündigen Vergütungsregelung für Zytostatika

Berlin – Der Streit zwischen Apotheken und Krankenkassen über die Vergütung für die Herstellung von Zytostatika ist eskaliert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die mit dem GKV-Spitzenverband bestehenden Regelungen in der Hilfstaxe gekündigt.
Die Hilfstaxe regelt unter anderem die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die in Apotheken hergestellt werden. Dabei geht es um Spezialrezepturen, also patientenindividuell hergestellte Lösungen zur parenteralen Anwendung, die beispielsweise in der Krebstherapie eingesetzt werden.
Nach DAV-Angaben gibt es in Deutschland etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Insgesamt handele es sich um 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr, auf die ein Gesamtumsatz von mehr als sechs Milliarden Euro entfalle.
Apotheken und Kassen streiten sich seit mehreren Jahren über die Höhe der Vergütung für diese Spezialrezepturen. Nachdem sie sich mit dem GKV-Spitzenverband nicht auf die Höhe eines neuen Zuschlags einigen konnten, hatte die Schiedsstelle mit Wirkung vom Oktober 2022 einen einheitlichen Zuschlag von 100 Euro netto pro Zubereitung festgelegt.
Eine Klage des GKV-Spitzenverbands auf Absenkung des Herstellerzuschlags hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) im vergangenen August abgewiesen.
Der DAV argumentiert nun, dass die Arbeitspreise der Spezialrezepturen aufgrund der Kostensteigerungen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich seien. Der Verband strebe deshalb „faire Arbeitspreise“ an, der GKV-Spitzenverband habe jedoch keine Bereitschaft zur Anpassung.
Da die Verhandlungen gescheitert seien, habe der DAV die betreffenden Regelungen nun zum 31. März gekündigt. Damit sei der Weg nun frei für ein erneutes sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Der GKV-Spitzenverband wollte sich auf Anfrage noch nicht zu der Auseinandersetzung äußern und will den Sachverhalt erst prüfen.
„Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Das Herstellen dieser Rezepturen in den Apotheken erfordere viel Zeit und Personal. „Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen.“
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